Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

Bildung und Teilhabe Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht eine finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe zu, ■ ■ wenn sie das 25. Lebensjahr – bei Bedarfen zur Teilhabe das 18. Lebensjahr –nochnicht vollendet habenunddemGrunde nach berechtigt sind, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II /Sozialgeld [auch Hartz IV genannt]) bzw. existenzsichernde Sozialhilfe zu erhalten oder ■ ■ wenn für sie Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet oder ■ ■ die Zugehörigkeit zu einem Haushalt gegeben ist, für den Mietzuschuss / Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz erbracht wird. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Schulbedarfe, Ausflüge / Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Lernförderung sowie Unterstützung zumMitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten. Landratsamt Augsburg Fachbereich Soziale Leistungen Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Halderstraße 29, 86150 Augsburg Telefon: 0821 3102-0 E-Mail: sozialeleistungen@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Soziale Leistungen“) WEITERE FAMILIENLEISTUNGEN Kindergeld Für die grundlegende Versorgung ihrer in Deutschland lebenden Kinder erhalten Familien das Kindergeld. Der Anspruch besteht bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kindergeld beträgt 219 Euro für das 1. und 2. Kind, 225 Euro für das 3. Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind. Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Dabei muss das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende) betragen. Die Höhe des Kinderzuschlags ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und beträgt maximal 205 Euro pro Kind. Familienkasse Bayern Süd Wertachstraße 28, 86153 Augsburg Kostenfreie Servicenummer 0800 4555530 E-Mail: Familienkasse-Bayern-Sued@arbeitsagentur.de Elterngeld und Elterngeld Plus Für die Betreuung des Kindes nach der Geburt gleicht das Elterngeld das fehlende Einkommen aus. Das Elterngeld Plus unterstützt Familien, die die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Die Höhe ist abhängig vommonatlichen Nettoeinkommen und beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei Elterngeld Plus) und maximal 1.800 Euro (900 Euro bei Elterngeld Plus). Bayerisches Familiengeld Eltern erhalten für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, das Familiengeld des Freistaats Bayern. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Das Familiengeld beträgt: 250 Euro pro Monat für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) und 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Bayerisches Krippengeld Eltern werden ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bei den Elternbeiträgen für Kinderbetreuung entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Es setzt voraus, dass das Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird. Das Bayerische Krippengeld mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Schwaben Morellstraße 30, 86159 Augsburg Servicetelefon: 0931 32090929 Flyer „Finanzielle Leistungen für Familien“ Familien benötigen wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gibt es für alle Familienformen finanzielle Leistungenwie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder das bayerische Familiengeld. Das Familienministerium hat 2020 nachgezählt und ist auf mehr als 150 familienbezogene Leistungen gekommen. Junge Eltern stehen vor der Herausforderung, sich in diesem Förderdschungel zurechtzufinden. Der Landkreis Augsburg hat sich durch das Dickicht gearbeitet und die wichtigsten Leistungen in einem Flyer zusammengestellt. Der Flyer ist im Landratsamt Augsburg erhältlich, liegt in Rathäusern, Gemeindeverwaltungen und an vielen anderen Stellen aus und steht auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de zum Herunterladen bereit. 69 Finanzen

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