Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

Checkliste vor und nach der Geburt Ihr Baby ist da. Herzlichen Glückwunsch! Der Rhythmus Ihres Lebens verändert sich: Stillen, wickeln und kuscheln haben nun Priorität. Und trotzdem dürfen einige wichtige Wege zu den Behörden nicht vergessen werden. Denn als Mutter und Vater haben Sie einige Rechte, die Sie aber einfordern müssen. ELTERNZEIT Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. www.bmfsfj.de (Suchbegriff „Elternzeit“) MUTTERSCHUTZ Schon vor der Geburt und ein paar Wochen nach der Geburt steht dieMutter unter einembesonderen, gesetzlich geregelten Schutz. Dieser gesetzlicheMutterschutz soll dieMutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor demVerlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt schützen. www.familienportal.de (Suchbegriff „Mutterschutz“) Gewerbeaufsichtsamt Morellstraße 30d, 86159 Augsburg Telefon: 0821 32701 E-Mail: gaa@reg-schw.bayern.de MUTTERSCHAFTSLEISTUNGEN Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Zu den Mutterschaftsleistungen gehören: ■ ■ Mutterschutzlohn, ■ ■ Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, ■ ■ Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, ■ ■ Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt ab ■ ■ von Ihrer Arbeitssituation, ■ ■ von Ihrer Krankenversicherung und ■ ■ davon, ob Sie sich in den Mutterschutzfristen befinden oder nicht; die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden normalerweise acht Wochen nach der Geburt. www.familienportal.de (Suchbegriff „Mutterschaftsleistungen“) © Andy Dean Photography/Fotolia 7 Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit

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