Bürgerinformationsbroschüre Stadt Aulendorf

23 Überschrift Bahnhof-Bahnknotenpunkt Der Bahnhof Aulendorf bietet als Bahnknotenpunkt die Möglichkeit auch ohne Auto mobil zu sein. Dies sowohl nach Ulm über Biberach und nach Friedrichs- hafen-Lindau über Ravensburg, als auch Richtung Allgäu über Kisslegg und Richtung Sigmaringen und Tübingen über Saulgau. Mit der Elektrifizierung der Südbahn auf der Strecke Ulm – Friedrichshafen und weiter nach Lindau, die Ende 2021 abgeschlossen sein wird, wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ab- geschlossen und der Bahnknotenpunkt Aulendorf noch attraktiver. Die Stadt hat hierzu mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dem neuen Busbahnhof ebenfalls einen großen Beitrag geleistet. Außerdem ist sie an der regionalen Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) beteiligt. european energy award Die Stadt Aulendorf beteiligt sich seit 2006 am Qualitäts- und Zertifizierungssystem european energy award ® . 2010 erfolgte die erste Zertifizierung. Im Energiebericht sind energierelevante Kennzahlen, der eea ® -Prozess, der energiepolitische Status sowie der Maßnah- menplan für die einzelnen Handlungsfelder enthalten. Eine Ist-Analyse zeigt Ver- besserungspotenzial und ein Maßnahmenplan die vorgesehenen Projekte. Diese sind nicht nur energiepolitisch sinnvoll, sondern sparen langfristig auch Kosten. Das energiepolitische Leitbild und Energiespartipps finden Sie auf der Internet- seite der Stadt. Die Stadt wurde in den Jahren 2014 und 2018 rezertifiziert und strebt dies für 2021/2022 wieder an. Hierzu kann jeder beitragen. WAS SONST NOCH INTERESSIERT? Mitteilungsblatt „aulendorf aktuell“ Das Mitteilungsblatt „aulendorf aktuell“ erscheint wöchentlich und kann über die Druckerei Marquart abonniert werden. Für den amtlichen und re- daktionellen Teil ist die Stadt zuständig. Beiträge von Vereinen und Instituti- onen können direkt per E-Mail als Textdatei (keine pdf) an aulendorf-aktuell@­ aulendorf.de ein gereicht werden. Bitte halten Sie diese sachlich und kurz, da uns nur eine beschränkte Anzahl von Seiten zur Verfügung steht. Abo- und Anzeigenaufträge nimmt die Druckerei Marquart (E-Mail: aulendorf-aktuell@ druckerei-marquart.de) Te lefon: 07525 522 entgegen. Das Online-Archiv fin- den Sie auf unserer Homepage unter www.aulendorf.de/stadt/stadt-aulendorf/ aktuelles/mitteilungsblatt. Eb enso ist dort das Redaktionsstatut zu finden. Gehwegreinigung oder die „schwäbische Kehrwoche“ Die Polizeiverordnung der Stadt Aulendorf über die Verpflichtung der Straßen- anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege bestimmt, dass Gehwege nach Bedarf, mindestens aber vor Sonn- und gesetzlichen Feier- tagen von Schmutz, Unrat und Laub zu säubern sind. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege, oder wenn keine vorhanden, die seitlichen Fahrbahnflächen am Rand mit einer Breite von mindestens 1,50 m so von Eis und Schnee zu räumen und so zu bestreuen, dass sie von ihren Mitbürgern gefahrlos be- gangen werden können. Das Streuen und Räumen muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr beendet sein und ist bei Bedarf auch tagsüber zu wiederholen. Dies gilt nicht nur im Winter bei Eis und Schnee, auch Laub und sonstiger Schmutz muss regelmäßig beseitigt werden und dies natürlich nicht in die Stra- ßenentwässerungsschächte. Ihre Mitbürger und die Umwelt danken es Ihnen. Hundehaltung Leider gibt es laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Wegen, Straßen und Grünflächen. Ja auch auf landwirtschaftlichen Flächen und pri- vaten Gärten. Daher unser Apell: zeigen Sie sich als verantwortlicher Hunde- halter und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres und entsorgen Sie die Beutel dann ordnungsgemäß im Hausmüll oder in den speziellen Ab- fallbehältern. Die Steuerpflicht für Hunde beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermo- nats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Hunde ab dem 3. Monat sind beim Steueramt, Zimmer 401, Ebene 4 anzumelden. Anmeldeformulare kön- nen auch telefonisch beim Steueramt unter der Telefon: 07525 934-120 an- gefordert werden. Jeder steuerpflichtige Hund erhält eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke ist für die auf der Steuermarke angegebenen Kalender- jahre gültig. Ersatz-Hundesteuermarken sind gebührenpflichtig.

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