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Gute Vorbereitung ist alles
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how mit, er weiß, worauf geachtet werden muss, und sorgt damit für
einen problemlosen Ablauf der Baumaßnahmen. Dafür eignen sich
Architekten, die in jedem Fall uneingeschränkt bauvorlageberechtigt
sind, oder ausgebildete Bauingenieure, die teilweise in ihrer Bauvor-
lageberechtigung eingeschränkt sind. Welche Fachleute außerdem
vorlageberechtigt sind, bestimmen die Bauordnungen der jeweiligen
Bundesländer. Beim Berater des Bauamts in Ihrer Gemeinde können
Sie sich erkundigen, inwieweit den Fachleuten die Berechtigung einer
Bauplanung zuerkannt wird.
Der Architekt als Dienstleister
Lassen Sie sich bei der Auswahl eines Architekten Zeit und vergleichen
Sie mehrere Angebote. Ihr Architekt sollte Sie kompetent beraten und
Ihnen bei den einzelnen Bauphasen unter die Arme greifen. Da Sie
also viel miteinander zu tun haben werden, sollten Sie neben der
fachlichen Kompetenz auch darauf achten, dass Sie persönlich mit
Ihrem Architekten gut zurecht kommen. Werfen Sie am besten einen
Blick ins Branchenbuch oder fragen Sie bei der Architektenkammer
nach, um einen geeigneten Architekten zu finden.
Die konkreten Leistungen eines Architekten sind in neun Phasen un-
terteilt. Die meisten Architekturbüros bieten ein Komplettpaket an,
das heißt Sie betreuen Ihr Bauvorhaben von der Planungsphase bis
zum fertigen Objekt. Manche Büros haben sich auf einzelne Phasen
spezialisiert und bieten zum Beispiel nur die Planung eines Objekts
als Leistung an. Die Leistungsphasen 1-3 umfassen den Zeitraum der
ersten Beratungen mit dem Architekten bis hin zum fertigen Entwurf
Ihres Bauvorhabens. In der Leistungsphase 4 wird sich Ihr Architekt
in Absprache mit Ihnen als Bauherr um die Genehmigung des Bau-
vorhabens kümmern, also um die Bauvorlage und die Baugenehmi-
gung. Anschließend findet in der Phase 5 die konkrete Planung der
Bauausführung statt. Dann wird Ihr Architekt dafür Sorge tragen,
passende Bauunternehmen ausfindig zu machen, diese zu beauftra-
gen und die entsprechenden Verträge auszuhandeln – diese Tätig-
keiten fallen in die Leistungsphasen 6 und 7. Dann geht es endgültig
ans Eingemachte: Die Leistungsphase 8 umfasst die Bauüberwachung,
die behördlichen Abnahmen nach Fertigstellung und schließlich die
Mängelbeseitigung, falls solche vorliegen sollten. Jetzt steht Ihr neu-
es Domizil fix und fertig auf Ihrem Grundstück – doch die Leistung
des Architekten ist mit der Fertigstellung noch nicht zu Ende. Denn
laut Gewerkschaft haftet der Architekt fünf Jahre lang für eigene
Fehler. Während dieser sogenannten Gewährleistungspflicht wird er
Ihr Objekt weiter betreuen und auf Mängel begutachten.
INFO
Schon bei der Planung sollten Sie die energiesparenden Aspek-
te berücksichtigen. Dank der weit entwickelten Technik heutzu-
tage ist es möglich, dass Wohngebäude bis zu 70 Prozent we-
niger Energie verbrauchen. Hier ein kleiner Überblick über die
Möglichkeiten:
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Niedrigenergiehaus: Dies bezeichnet den aktuellen Standard,
der seit Einführung der EnEV 2002 bei allen Neubauten ver-
wirklicht werden muss. Werden die Richtlinien eingehalten,
wird ein Heizbedarf von 70 bis 100 kWh/m² im Jahr erreicht.
J
Passivhaus: Dieser Baustandard führt derzeit zu einem enorm
niedrigen Energieverbrauch und kann sowohl bei Neubauten
als auch bei Altbausanierungen realisiert werden. Durch die
richtige Dämmung, eine luftdichte Hülle und moderne Fenster
wird ein Bedarf von circa 15 kW/m² benötigt.
J
Energiesparhaus: Hier handelt es sich um ein Programm der
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dabei werden Neubau-
ten mit einem Heizwärmebedarf von 40 bzw. 60 kW/m² im
Jahr gefördert. Auch bei Sanierungen können Zuschüsse oder
Darlehen abgerufen werden, wenn durch Energieeinsparmaß-
nahmen der Verbrauch um 30 bzw. 50 Prozent gegenüber
dem allgemeinen Standard gesenkt wird.
WICHTIGE HINWEISE
Datenbasis als wichtiges Fundament
Die Planung für einen Neubau sollte auf gesicherten Datenbe-
ständen basieren. Die bisher gebräuchliche Flurkarte steht immer
noch im Mittelpunkt der Planungsgrundlage. Sie liefert den Ge-
samtüberblick der Umgebung und die grundsätzlichen Grund-
stücksverhältnisse. Die Daten liegen oft schon digital vor und
reichen bei ebenen Grundstücken in der Regel aus. Eine hierüber
– und damit auch über die bauordnungsrechtlichen Anforderun-
gen – hinausgehende, noch exaktere Datenbasis kann ein
­öffent­lich bestellter Vermessungsingenieur liefern. Dieser erstellt
auf der Grundlage der amtlichen Grundstücksdaten einen Be-
standsplan, der neben der exakten örtlichen Lage- und Höhen-
situation auch den genauen Grenzverlauf Ihres Grundstücks
zeigt.
Zur Gestaltung
Das Haus ist wie die Visitenkarte des Besitzers. Auf einen Blick
kann man Vorlieben und Geschmack erkennen, weshalb jeder
Bauherr bemüht ist, sein Eigenheim möglichst ansprechend zu
gestalten. Jedes Gebäude ist eine Einzelanfertigung und drückt
die individuellen Vorstellungen des Besitzers aus – dabei sind
einige Hinweise zu beachten. Früher entstanden sehr harmoni-
sche Dorfbilder, da die Auswahl an Materialien sowie die hand-
werklichen Techniken auf die Heimatregion beschränkt waren.
Heute können Baustoffe aus Nah und Fern bezogen werden und
auch die Arbeitsweise hat sich technisch weiterentwickelt und
modernisiert. Dies führt zu individuellen Bauten, die sich aber
schwer ihrer Umgebung anpassen können und mehr wie Fremd-
körper wirken. Die typischen Hausformen und regionale Eigen-
heiten gehen dabei Schritt für Schritt verloren und werden durch
prunkvolle Gebäude ersetzt, die kurzlebige Modeerscheinungen
verkörpern. Das soll nicht heißen, dass Sie sich absolut anglei-
chen müssen, sondern dass sich durch etwas Rücksichtnahme
auf die bauliche Umgebung eine gestalterische Harmonie ent-
falten wird. Oft wirkt ein schlicht gehaltenes Haus viel eleganter
und interessanter.