Seite 20 - 83043_037_02_13

Basic HTML-Version

Die Bauphase
18
Rauchmelderpflicht in Bayern
Laut § 46 der Bayerischen Bauordnung müssen seit dem 1. Januar
2013 alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. So muss
mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und
jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt, vorhanden sein. Für Be-
standsbauten gilt eine Übergangsfrist zur Anbringung von Rauchmel-
dern bis zum 31. Dezember 2017.
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer bzw.
Vermieter der Wohnungen. Grundsätzlich müssen die Mieter dafür
Sorgen, dass die Rauchmelder betriebsbereit sind und einwandfrei
funktionieren, wenn der Eigentümer dieWartung nicht selbst übernimmt.
Wartet er die Rauchmelder selbst, kann er die anfallenden Kosten in
der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Dass es sich bei diesen kleinen Piepsern auf keinen Fall um eine nutz-
lose Anschaffung handelt, zeigt die Entwicklung in Amerika. Dort sind
die Opferzahlen bei Bränden um die Hälfte zurückgegangen, seit
beinahe jede Wohnung mit einem Rauchmelder ausgestattet ist. Be-
sonders praktisch sind in diesem Zusammenhang die sogenannten
vernetzten Rauchmelder. Dabei kommunizieren die einzelnen Geräte,
wenn sie sich zum Beispiel auf verschiedenen Stockwerken oder sehr
weit entfernt befinden, über eine Funkverbindung. Somit werden alle
Rauchmelder im Haus aktiviert und die Gefahr, dass ein abgelegenes
Gerät überhört wird, erübrigt sich.
J
Wohnraum lebendig gestalten
Bei der Innenraumausstattung können Sie sich vollkommen ausleben,
Ihren persönlichen Stil zeigen und Kreativität beweisen. Denn im
Inneren Ihres Hauses sollen in erster Linie Sie und Ihre Familie sich
wohlfühlen. Jedoch muss auch darauf geachtet werden, dass neben
der Optik auch die Funktionalität der Einrichtung nicht hinten anste-
hen darf. Die Ausstattung des Hauses sollte sich ganz nach dem
Bedarf seiner Bewohner richten, damit sie sich dort gerne aufhalten
und sich mit ihrem Zuhause identifizieren können.
Zunächst müssen in den Räumen
Böden
verlegt werden. Aus den
verschiedenen Materialien sollten Sie sich das geeignetste für den
jeweiligen Raum auswählen. Die Bedürfnisse unterscheiden sich von
Wohnraum zu Wohnraum – im Schlafzimmer werden andere Boden-
beläge benötigt als im Badezimmer.
Bei der Innenraumgestaltung spielt auch das Aussehen der
Wände
eine bedeutende Rolle. Dabei können Sie ruhig einmal in den Farbtopf
fassen, denn bunte Akzente lockern die Wohnatmosphäre auf, kön-
nen beruhigend oder auch anregend wirken.
Da die
Küche
sehr häufig genutzt wird, sollte sie auf der einen
Seite ansprechend gestaltet, gleichzeitig aber auch praktisch einge-
richtet sein. Heutzutage lässt sich dies sehr gut vereinbaren, dennoch
bedarf es einer genauen Planung im Vorlauf.
Im
Badezimmer
steht Ihnen wieder eine Vielzahl von Möglichkei-
ten offen. Neben der Grundausstattung – Badewanne, Dusche,
Waschbecken und Toilette – können Sie das Inventar, soweit es Ihr
Geldbeutel erlaubt, beliebig erweitern.
Das
Wohnzimmer
ist – wie schon der Name sagt – das Zentrum
im Haus. Dort hält sich die Familie gemeinsam auf, weshalb hier
besonders viel Wert auf ein gemütliches Flair gelegt werden sollte.
Nützlich ist eine Verbindung auf die Terrasse und zum Garten.
Auch im
Schlaf- und Kinderzimmer
sollte Behaglichkeit zu spü-
ren sein. Denn dort erholen und entspannen wir uns in der Nacht.
Dementsprechend angenehm sollte auch das Raumklima sein.
Barrierefreies Wohnen durch Wohnraumanpassung
Bei einer barrierefreien Gestaltung der Wohnräume sollte das Au-
genmerk aufgrund der erhöhten Rutschgefahr besonders auf dem
Badezimmer liegen. Das Waschbecken sollte in individueller Höhe
montiert werden und möglichst flach und unterfahrbar sein, damit es
auch von einem Rollstuhlfahrer genutzt werden kann. Achten Sie
beimWC darauf, dass links und rechts ausreichend Bewegungsfläche
vorhanden ist und bringen Sie passende Stützgriffe mit geeignetem
Profil und griffiger Oberfläche an, die das Hinsetzen und Aufstehen
erleichtern. Eine schwellenfreie Duschwanne sorgt ganz einfach für
einen rollstuhlgerechten beziehungsweise leichter zugänglichen
­Dusch­platz.
Durch eine Beeinträchtigung des Körpers kann sich das gewohnte
Umfeld in einen Hindernisparcours verwandeln, in dem die Treppe
zu lang und ohne Halterung nicht zu bezwingen ist, Armaturen sowie
Lichtschalter unerreichbar entfernt sind und Stufen oder Kanten sich
in Stolperfallen verwandeln. Vor allem das Bad möchte jeder möglichst
lange ohne fremde Unterstützung nutzen können. Eine innovative
Gestaltung des Sanitärbereichs, die einen barrierefreien Zugang
ermöglicht, verhilft körperlich eingeschränkten Menschen, die even-
tuell auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zu einer unkomplizierten
Nutzung. Einige gesetzliche Rahmenbedingungen und Regeln sowie
die DIN-Normen 18024 und 18025 liefern Richtlinien zu den allge-
meinen Aspekten der Architektur wie beispielsweise Bewegungsflä-
chen, Zugängen oder dem Boden und den Merkmalen einzelner
Produkte wie Toilette, Waschbecken und Griffe. Deutlich muss jedoch
gesagt werden, dass es keine allgemeingültigen Vorschriften geben
kann, denn die Bedürfnisse der einzelnen Menschen sind sehr unter-
schiedlich und müssen individuell gelöst werden. Dabei sind sicherlich
Kompromisse mit den Vorgaben einzugehen, weil hier gilt: Der
Mensch ist der Maßstab für Planung und Bau. Erkundigen Sie sich
auch nach finanzieller Unterstützung – es gibt verschiedene Anlauf-
stellen, die solche Projekte fördern.
Mühlbachring 17a · 83043 Bad Aibling · Tel.: 08061-350450 · Fax: -350688
Malermeiste