Älter werden & Aktiv bleiben im Landkreis Bad Dürkheim

Vollmachten und Verfügungen Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung soll für den Fall der Betreu­ ungsbedürftigkeit Vorsorge treffen. Sie zielt darauf ab, bereits im Vorfeld Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung zu nehmen. Folgende Bereiche könnte eine Betreuungsverfügung beinhalten: • wen Sie als Betreuer/-in vorschlagen und wen Sie ablehnen • welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem/Ihrer Betreuer/-in respektiert werden sollen • Regelungen zur Organisation der persönlichen Ange- legenheiten Patientenverfügung Für den Fall, dass Sie Ihren Willen z. B. krankheitsbedingt nicht mehr äußern können, besteht die Möglichkeit, Ihre Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung fest­ zuschreiben. In dieser können Sie festlegen, welche Maß­ nahmen oder Behandlungen Sie ablehnen. Eine detaillierte Patientenverfügung dient dem Arzt und auch dem Gericht als Entscheidungsgrundlage. Wenn sich eine schwere Operation oder Krankheit abzeichnet, ist es sinnvoll, schon im Vorfeld mit dem Arzt die eigenen Wünsche zu diskutieren und ihn auf die Existenz einer Patientenverfügung hinzuweisen bzw. diese in Abspra­ che mit dem Arzt auszugestalten. Formulieren Sie ausdrücklich, unter welchen Bedingun­ gen welche Behandlungsmaßnahmen erfolgen sollen und welche Behandlungen Sie ablehnen. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über die Existenz und den Inhalt Ihrer Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht Wenn Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren und damit auch eine gerichtliche Kontrolle der Person, die Ihre Interessen vertreten soll, vermeiden wollen und wünschen, dass ihre Angelegenheiten im Privaten, in der Familie geregelt werden, sollten Sie eine umfassende Vor­ sorgevollmacht erteilen. Dadurch geben Sie einer selbst ausgewählten Vertrauensperson Vertretungsmacht. Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie uneingeschränkt und absolut vertrauen. Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Hier erhalten Sie Informationen unter anderem • zur rechtlichen Betreuung • zu vorsorgenden Verfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung • zur öffentlichen Beglaubigung von Vorsorgevollmachten Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim Ansprechpartnerin: Angela Schlatter 44 06322 961-9301 Ö Ö angela.schlatter@kreis-bad-duerkheim.de Ansprechpartnerin: Laura Laborenz 44 06322 961-9303 Ö Ö laura.laborenz@kreis-bad-duerkheim.de Ansprechpartnerin: Kerstin Matejcek 44 06322 961-9306 ÖÖ kerstin.matejcek@kreis-bad-duerkheim.de Ansprechpartner: Rüdiger Dietl 44 06322 961-9300 Ö Ö ruediger.dietl@kreis-bad-duerkheim.de Wichtig! Die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde informieren und beraten auch über die Möglichkeiten der Vorsorge, für den Fall, dass man einmal selbst in die Lage kommt, keine eigenen Entscheidungen tref­ fen zu können (Betreuungsverfügung, Patientenverfü­ gung, Vorsorgevollmacht). 20 © Andreas Ernst - stock.adobe.com

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