Familienwegweiser Bad Homburg

20 2. Eltern sein Förderung von Kindern in Kindertages- einrichtungen und Kindertagespflege ausfüllen und eine Kopie des aktuel- len Leistungsbescheides beilegen, der Feststellungsbogen ist nicht auszufül- len. Eltern mit geringem Einkommen, die keine sozialen Transferleistungen beziehen, müssen neben dem Antrag auch den Feststellungsbogen ausfül- len und alle im Merkblatt aufgeführten Unterlagen vorlegen. Eltern, deren Kind einen Hort besucht, können bei Leis- tungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskin- dergeldgesetz, Wohngeld- oder Asyl- bewerberleistungsgesetz einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen im Hort stellen. Sollten Sie Fragen zum Antrag zur Förderung von Kindern in Tageseinrich- tungen haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen für den Hochtaunuskreis: Frau Ute Erkelenz-Athie Telefon: 06172 999-5131 ute.erkelenz-athie@ hochtaunuskreis.de Frau Daniela Kraft Telefon: 06172 999-5132 daniela.kraft@hochtaunuskreis.de Ansprechpartnerin für die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe: Eva Jethon Telefon: 06172 100-5088 eva.jethon@bad-homburg.de Übernahme Kinderbetreuungskosten im Hochtaunuskreis (außer Stadt Bad Homburg v.d. Höhe) Eltern können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf vollständige oder teil- weise Übernahme der Betreuungskos- ten für Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort, Betreuungszentren an Grundschu- len oder Tagespflegepersonen stellen. Es gelten dabei die gesetzlichen Regelun- gen nach §§ 2, 22 ff. SGB VIII i. V. mit § 90 Abs. 3 SGB VIII. Empfänger von sozialen Transferleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung) müssen nur den Antrag auf 2.6 Kindertagesstätten Kindertagesstätten-Fachberatung In Kindertagesstätten wird die Entwick- lung des Kindes zu einer eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert. Alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechts- anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Kindertagesstätten-Fachberatung berät bei Fragen des Rechtsanspruchs und bei Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Behinderungen in Kinder­ gärten. Sie berät Träger bei Fragen zu der Planung und dem Umbau bzw. Neu- bau von Kindertagesstätten, der Inves- titionsförderung zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie bei Fragen zur Betriebsführung. Anträge auf Erteilung oder Änderung einer Betriebserlaubnis für eine Kinder- tageseinrichtung werden über die Kin- dertagesstätten-Fachberatung an das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit eingereicht. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten im Hochtaunuskreis fachlich begleitet. Die Adressen und weitere Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten in Ihrer Stadt/Gemeinde können Sie, in Form einer Übersichtsliste, gerne per E-Mail anfordern. © www.photl.com

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