Familienwegweiser Bad Homburg

26 3. Finanzielle Leistungen für Familien Die Bürger der Stadt Bad Homburg wer- den durch die städtische Schuldner­ beratung beraten. Was kostet die Beratung? Die Beratung wird für Sie kostenfrei auf- grund der Sozialgesetze (SGB II, SGB VIII, SGB XII) angeboten. Wie bekomme ich einen Termin? Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Am Telefon können die Berater bereits erste Fragen besprechen und in Notsituationen (Stromsperre, Mietrück- stände, Kontopfändung) erste wichtige Hinweise geben. Wie erreiche ich die Berater? Herr Reinhard Scharfe Telefon: 06172 999-5796 reinhard.scharfe@ hochtaunuskreis.de Frau Gabriele Obermeier-Migge Telefon: 06172 999-5797 gabriele.obermeier-migge@ hochtaunuskreis.de Herr Dominik Jüstel Telefon: 06172 999-5798 dominik.juestel@hochtaunuskreis.de Schuldnerberatung der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe Die Schuldnerberatungsstelle der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe versteht sich als sozialpädagogisches integrativ- ganzheitliches Hilfeangebot für Fami- lien und Einzelpersonen, mit dem Ziel, neben der materiellen Sicherung des Lebensunterhaltes auch eine Aufar- beitung des Verschuldensweges zu erreichen und nachhaltig eine künftige Überschuldung zu vermeiden. Neben der originären Schuldnerberatung bündelt die Schuldnerberatung der Stadt Bad Homburg ihr Engagement ebenfalls in der Präventionsarbeit, ummögliche Ver- schuldungen im Ansatz zu vermeiden. Dabei werden in Form von Vorträgen und Freizeiten die Sachverhalte rund um den Konsum erläutert und nähergebracht. www.bad-homburg.de/ schuldnerberatung Kontakt: schuldnerberatung2@ bad-homburg.de Hochtaunuskreis Der Kreisausschuss Hilfemanagement Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Bitte beachten Sie, dass wir uns aus- reichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen wollen. Deshalb sollten Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 3.10 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Hochtaunuskreises Längerfristige finanzielle Verpflichtun- gen sind fester Bestandteil unseres all- täglichen Lebens. Solange ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, stel- len diese meist auch kein Problem dar. Schwierig kann es werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse, bspw. durch Arbeitslosigkeit oder die Ausgaben wie durch die Geburt eines Kindes, ändern. In diesen Fällen wird es meist recht schnell eng. Das Geld reicht nicht mehr über den Monat. Notwendige Anschaffungen können nur noch über Ratenzahlungen realisiert werden. Es beginnt oft das finanzielle „Löcherstopfen“ durch neue Schulden. Die Schuldenspirale beginnt sich immer schneller zu drehen. Zu jedem dieser Zeitpunkte kann die Beratung bei der Schuldnerberatung sinnvoll sein. Die Beratungsstelle bietet im Rahmen eines Haushaltschecks an, sich gemeinsam einen Überblick über die derzeitigen wirtschaftlichen Ver- hältnisse zu verschaffen, um sich auf anstehende Veränderungen (Geburt eines Kindes, drohende Arbeitslosigkeit, Renteneintritt) vorbereiten zu können und ein Absinken in die Schulden zu ver- meiden. Sollte eine Verschuldungssitu- ation bereits eingetreten sein, kann die Beratungsstelle versuchen, mit Ihnen einen individuellen Weg zu entwickeln. Die Schuldnerberatung kann Sie bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern unterstützen oder Ihnen – sofern not- wendig – bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuld- befreiung behilflich sein. Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen? Alle Bürger des Hochtaunuskreises (aus- genommen der Stadt Bad Homburg). 3.9 Bildungs- und Teilhabepaket Der BegriffTeilhabe bedeutet nach einer Definition der Weltgesundheitsorga- nisation (WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Hierbei geht es darum, Menschen aktiv zu unterstüt- zen, damit diese am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Hier sind sowohl Menschen mit Behinderung als auch mit Migrationshin- tergrund oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen gemeint. Um beispiels- weise Familien mit wenig Einkommen bei der Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder zu unterstützen und somit zu gewährleisten, dass die Kinder amgesell- schaftlichen Leben teilnehmen können, werden finanzielle Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses Bildungs- paket beantragt werden. Allerdings können auch rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, SGB-XII-Leistungen, Kin- derzuschläge oder Wohngeld beziehen. Kinder und Jugendliche werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert – einzige Aus- nahme sind Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit, da hier die Altersgrenze bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden bei- spielsweise Schulausflüge, Nachhilfeleis- tungen, Kosten für Beförderungsmittel, Mittagessen, aber auch Beiträge für Schwimmkurse oder Vereinssport. Weitere Informationen unter: but@hochtaunuskreis.de Ihre Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Im Hilfemanagement laufen alle wirt- schaftlichen Leistungen der Grundsi- cherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zusammen. Hier finden Sie Ihren Hilfemanager (zuständig für die wirt- schaftliche Leistung) und Ihren persön- lichen Ansprechpartner (zuständig für die Vermittlung in Arbeit). Welcher Hilfemanager für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort sowie dem Anfangsbuchstaben Ihres Nach- namens ab. Einen Kontakt können Sie telefonisch über die Infothek des Kommunalen Job- centers Telefon: 06172 999-8999 oder per E-Mail unter hilfemanagement@ hochtaunuskreis.de über die Anschrift herstellen.

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