Familienwegweiser Bad Homburg

7 1. Eltern werden • Akupunktur geburtsvorbereitend ab der 37. SSW • Rückbildungsgymnastik – morgens mit Baby, abends ohne Baby • Hebammensprechstunde – offene Beratung in der Schwangerschaft und im Wochenbett • Eltern-Kind-Kurse – spielerische Entwicklungsförderung für Babys von 12 Wochen bis zu 14 Monaten • Babymassage • Stillcafé Zeppelinstraße 20 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Haupteingang elternschule@hochtaunus-kliniken.de www.hochtaunus-kliniken.de embrino Praxis für Schwangerschaft, Wochenbett & Familie Angebote: • Geburtsvorbereitungskurse • Wochenendgeburtsvorbereitungs- kurse • Babymassage • Rückbildungsgymnastik • Wochenbettbetreuung • Still-, Abstill- und Beikostberatung • Familienhebamme Frau Susanne Knauer Hebamme/Familienhebamme Foellerweg 30 61352 Bad Homburg Telefon: 06172 456960 info@embrino.de www.embrino.de Evangelisches Kinder- und Familienzentrum Rosengärtchen Frau Bettina Geiger Hohemarkstraße 161 – 163 61440 Oberursel Telefon: 06171 21201 ev.kifaz.rosengaertchen. oberursel@ekhn-net.de fambinis Familienzentrum Friedrichsdorf e. V. Ringstraße 7 61381 Friedrichsdorf Telefon: 06172 954968 Telefax: 06172 764399 kontakt@fambinis.de www.fambinis.de Bürozeiten Mo. bis Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr und Do. 15:30 bis 17:30 Uhr 1.3 Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn Schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeits- los gemeldet sind, befinden sich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz. Während dieser Schutzfrist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag oder 385 Euro pro Kalendermonat. Mutter- schutzlohn hingegen erhalten werdende Mütter, wenn sie wegen des Beschäf- tigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen. Die Höhe des Lohns richtet sich in der Regel nach der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. 1.4 Geburtsvorbereitung und Geburt Hebammen begleiten durch die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett bis zum Ende der Still- zeit. Sie unterstützen bereits in der Frühschwangerschaft durch Hilfe bei Beschwerden, wie zum Beispiel mor- gendlicher Übelkeit oder auffallender Müdigkeit. Außerdem sind sie berech- tigt, die Vorsorgeuntersuchungen vor- zunehmen. Das gilt allerdings nicht für die beiden Ultraschalluntersuchungen, die ausschließlich ein Arzt durchführen darf. Für eine Hebamme spricht, dass sie sich mehr Zeit nehmen kann. Zudem setzt sie weniger Technik ein. Doch genau dieser Umstand wird von einigen Ärzten eher kritisch gesehen, da sie befürchten, dass Komplikationen zu spät erkannt werden könnten. Ob Sie sich für eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt oder bei der Hebamme entscheiden, bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Elternschule in den Hochtaunus- Kliniken gGmbH Kursangebote: • Geburtsvorbereitung für Paare/für Frauen – Wochenend-Intensivkurse • Schwangerengymnastik – wohltuende und geburtsvorbereitende Gymnastik Die Caritas Beratung Gartenstraße 23 61449 Steinbach (Taunus) Telefon: 06172 59766-0 Telefax: 06171 27789-49 beratung@caritas-hochtaunus.de Terminvereinbarung: Montag, Mittwoch bis Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag: 11:00 bis 13:00 Uhr Pro Familia Beratungsstelle Friedrichsdorf Dr.-Fuchs-Straße 5 61381 Friedrichsdorf Telefon: 06172 74951 friedrichsdorf@profamilia.de 1.2 Mutterschaftsleistungen: Schwangerenvorsorge und Nachsorge Die Schwangerenvorsorge ist eine Mög- lichkeit zur Beurteilung des Gesund- heitszustandes der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Während der Schwangerschaft hat die werdende Mutter das Recht, alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten der Schwangerschaft sogar alle 14 Tage eine Vorsorgeuntersuchung bei einem Arzt oder einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Ist die Schwangere berufs- tätig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmerin für die Vorsorge- untersuchung von der Arbeit freizu- stellen, ohne dass diese dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Nach der Geburt erhalten die Mütter bis zu acht Wochen nach der Entbindung (auch nach Fehlgeburten) und bis zum Ende der Stillzeit eine Nachsorge-Betreuung durch die Hebammen. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt hat jede Mutter sogar einen Anspruch auf einen tägli- chen Besuch der Hebamme.

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