Familienwegweiser für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe

8 1. Eltern werden Hebammenpraxis Kinderkram Kathrin Schmidt Staatlich anerkannte Hebamme Altenhöfer Weg 8 61440 Oberursel Telefon: 06171 208230 hello@hebks.de www.hebks.de embrino Praxis für Schwangerschaft, Wochenbett & Familie Angebote: • Geburtsvorbereitungskurse • Wochenendgeburtsvorbereitungskurse • Babymassage • Rückbildungsgymnastik • Wochenbettbetreuung • Still-, Abstill- und Beikostberatung • Familienhebamme Frau Susanne Knauer Hebamme/Familienhebamme Foellerweg 30 61352 Bad Homburg Telefon: 06172 456960 info@embrino.de www.embrino.de Evangelisches Kinder- und Familienzentrum Rosengärtchen Frau Bettina Geiger Hohemarkstraße 161 – 163 61440 Oberursel Telefon: 06171 21201 ev.kifaz.rosengaertchen- oberursel@ekhn-net.de fambinis Familienzentrum Friedrichsdorf e. V. Ringstraße 7 61381 Friedrichsdorf Telefon: 06172 954968 Telefax: 06172 764399 kontakt@fambinis.de www.fambinis.de Bürozeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 15:30 bis 17:30 Uhr da sie befürchten, dass Komplikationen zu spät erkannt werden könnten. Ob Sie sich für eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt oder bei der Hebamme entscheiden, bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Elternschule in den Hochtaunus- Kliniken gGmbH Kursangebote: • Geburtsvorbereitung für Paare/für Frauen – Wochenend-Intensivkurse • Schwangerengymnastik – wohltuende und geburtsvorbereitende Gymnastik • Akupunktur geburtsvorbereitend ab der 37. SSW • Rückbildungsgymnastik – morgens mit Baby, abends ohne Baby • Hebammensprechstunde – offene Beratung in der Schwangerschaft und im Wochenbett • Eltern-Kind-Kurse – spielerische Entwicklungsförderung für Babys von 12 Wochen bis zu 14 Monaten • Babymassage • Stillcafé Zeppelinstraße 20 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Haupteingang elternschule@hochtaunus-kliniken.de www.hochtaunus-kliniken.de Hebammenpraxis Hebammenteam Taunus Verena Zimmer und Wiebke Reußner Dorfborngasse 3 61273 Wehrheim info@hebammenteam-taunus.de www.hebammenteam-taunus.de 1.3 Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn Schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos gemeldet sind, befinden sich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz. Während dieser Schutzfrist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag oder 385 Euro pro Kalendermonat. Mutterschutzlohn hingegen erhalten werdende Mütter, wenn sie wegen des Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen. Die Höhe des Lohns richtet sich in der Regel nach der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. 1.4 Geburtsvorbereitung und Geburt Hebammen beglei ten durch die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Sie unterstützen bereits in der Frühschwangerschaft durch Hilfe bei Beschwerden, wie zum Beispiel morgendlicher Übelkeit oder auffallender Müdigkeit. Außerdem sind sie berechtigt, die Vorsorgeuntersuchungen vorzunehmen. Das gilt allerdings nicht für die beiden Ultraschalluntersuchungen, die ausschließlich ein Arzt durchführen darf. Für eine Hebamme spricht, dass sie sich mehr Zeit nehmen kann. Zudem setzt sie weniger Technik ein. Doch genau dieser Umstand wird von einigen Ärzten eher kritisch gesehen, © Yuri Arcurs – Fotolia

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