Familienwegweiser für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe

31 4. Unterstützungsangebote in besonderen Lebenslagen Beratungsstelle des Hochtaunuskreises in Königstein Die Beratungsstelle in Königstein ist zuständig für Einwohner aus Glashütten, Kronberg und Königstein, Schmitten. Falkensteiner Straße 16 61462 Königstein Telefon: 06174 4783 oder 7536 Telefax: 06174 297433 ebkoenigstein@ hochtaunuskreis.de Beratungsstelle des Hochtaunuskreises in Usingen Die Beratungsstelle in Usingen ist zuständig für Einwohner aus Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim und Weilrod. Hattsteiner Allee 33 61250 Usingen Telefon: 06081 5856310 Telefax: 06081 5856317 ebusingen@hochtaunuskreis.de Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Leitung: Kristina Blatt Schöne Aussicht 22 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: 06172 29109 Telefax: 06172 29574 erziehungsberatung@ bad-homburg.de Elternberatung Oberursel – Beratungsstelle für Mütter und Väter mit Säuglingen und Kleinkindern Die Elternberatung Oberursel berät seit 1991 fachkundig, vertraulich und auf Wunsch auch anonym bei: • Fragen zu Schwangerschaft und Geburt • allgemeiner und spezieller seelischkörperlicher Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern • Problemen des Säuglings im ersten Lebensjahr (sog. frühkindliche Regulationsstörungen): „Schreibabys“, chronisch unruhige Säuglinge, Ein-/Durchschlafstörungen, Fütter-/Gedeihstörungen • Entwicklungshürden und Erziehungsfragen imzweiten und dritten Lebens- jahr: Trotz, Aggressivität, Unruhe, Grenzen, Probleme in der Krippe oder bei der Tagesmutter etc. derung vorliegt. Ebenso können hochgradig sehbehinderte oder blinde Eltern unser Angebot nutzen. Die Frühförderung kann im häuslichen Umfeld, in der Frühförderstelle oder in der Kindertageseinrichtung stattfinden. Unser Angebot ist für sie kostenfrei. Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung ist in Hessen überregional organisiert. Für den Hochtaunuskreis zuständig ist die: Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an der Johann-Peter- Schäfer- Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße 1 61169 Friedberg Telefon: 06031 608270 frueberatung-sehen-friedberg@ lwv-hessen.de 4.2 B eratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche Im Zusammenleben als Familie können Schwierigkeiten auftauchen, in denen professionelle Unterstützung entlastend und klärend sein kann. Sie können sich an Ihre lokale Beratungsstelle wenden mit allen Fragen, die Entwicklung von Babys, Kindern und Jugendlichen betreffen. Auch wenn es Konflikte oder besondere Belastungen innerhalb der Familie gibt, können Sie sich an uns wenden. Darüber hinaus sind wir da, wenn sich Eltern trennen und eine Trennungs-/Scheidungsberatung wünschen. Es erwartet Sie ein Team aus erfahrenen und für die Beratungsarbeit speziell ausgebildeten Fachkräften. Beratungsstelle des Hochtaunuskreises in Bad Homburg Die Beratungsstelle in Bad Homburg ist zuständig für Einwohner aus Oberursel, Friedrichsdorf und Steinbach. Benzstraße 11 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: 06172 999-3900 Telefax: 06172 999-3930 ebbadhomburg@ hochtaunuskreis.de umfangreiche Zusatzqualifikationen, um Kinder von ihrer Geburt an bis zur Einschulung – ob mit vorliegenden angeborenen schweren Schädigungen/Syndromen oder mit leichten Teilstörungen – kompetent zu therapieren und zu fördern. Unsere Therapie- und Förderprozesse sind ganzheitlich und familienorientiert. Daher sind der Kontakt und das interdisziplinäre Gespräch insbesondere mit den Eltern sowie mit allen Fachkräften (Ärztinnen/Ärzte, pädagogischen Fachkräften), die an den Maßnahmen für das Kind beteiligt sind, wichtige Bestandteile. Gemeinsames Ziel ist, die Kinder individuell in ihrer Entwicklung zu fördern, sodass sie ihre Anlagen und Fähigkeiten optimal entfalten können. Verein zur Förderung der Integration Behinderter Taunus e. V. Adenauerallee 18 61440 Oberursel Telefon: 06171 95191-0 Telefax: 06171 95191-22 verwaltung@vzf-taunus.de www.vzf-taunus.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an der Johann-PeterSchäfer-Schule Unser Angebot richtet sich an Familien mit sehbehinderten oder blinden Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt. Wir fördern Kinder mit Blindheit oder Sehbehinderung sowie Kinder mit einer Sehschädigung in Kombination mit weitere Behinderungen. Unser Angebot umfasst: • die Entwicklungsförderung des Kindes • die Begleitung und Beratung der Familie • Diagnostik • die Unterstützung bei der Eingliederung und Inklusion des Kindes in die soziale Umgebung (z. B. Kindertagesstätte) • die Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit aller an der Förderung beteiligten Personen Sie können sich auch dann an uns wenden, wenn Sie Ihr Kind imAlltag als visuell auffällig erleben oder wenn sie unsicher sind, ob bei Ihrem Kind eine Sehbehin-

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