Seniorenwegweiser Hochtaunuskreis

Finanzielle Hilfen 25 Manchmal reicht die Rente für ein sorgenfreies Leben im Alter nicht aus. In diesem Fall haben Senioren die Möglichkeit, verschiedene finanzielle Hilfen zu beantragen. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten kommen in Betracht: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die gesetzlich verankerte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll Menschen helfen, die von Altersarmut bedroht sind, oder die Situation von Schwer- und Schwerstbehinderten verbessern. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach dem Vierten Kapitel SGB XII (§§ 41–46 SGB XII) gewährt und kann von Bürgern beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder die jeweilige Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Grundsicherung wird auf Antrag demjenigen gewährt, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften – vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen – selbst bestreiten kann. Die Hilfe ist somit abhängig von der Bedürftigkeit. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Mit den Regelsätzen nach § 28 Abs. 1 SGB XII ist pauschal der gesamte Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen abgedeckt. Etwaige Ausnahmen sind vom Gesetzgeber definiert. Das Landratsamt Hochtaunuskreis überprüft nur Unterhaltsansprüche der Leistungs- bzw. Hilfeempfänger. Ansprechpartner und nützliche Links finden Sie auf der Internetseite des Landkreiseswww.hochtaunuskreis.de unter dem Menüpunkt „Soziales und Integration“ sowie „Soziale Leistungen“. Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten? • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze überschritten haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. • Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Weitere soziale Leistungen Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere soziale Leistungen auf Antrag gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel: • Hilfe zum Lebensunterhalt • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Gesundheit • Hilfe zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Antrag zur Unterstützung auf Teilhabe Lassen Sie sich beim Landratsamt, Fachbereich Soziale Transferleistung, über die Voraussetzungen und weiteren Möglichkeiten beraten: Landratsamt des Hochtaunuskreises Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172 999-0 grundsicherung@­ hochtaunuskreis.de Finanzielle Hilfen © 88studio - stock.adobe.com

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