Seniorenwegweiser Hochtaunuskreis

Wohnen im Alter 51 Die Wohnqualität hat einen großen Einfluss auf Lebensfreude, Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden. Wenn Sie im Alter in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, sollten Sie rechtzeitig Ihre Wohnsituation prüfen. So können mit Umbaumaßnahmen bauliche Einschränkungen beseitigt und die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume sowie die Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet werden. Zweckmäßige Umbauten geben Bewohnern nicht nur mehr Sicherheit, sondern erleichtern zugleich Pflegepersonal oder Angehörigen die Pflege. Ziel einer barrierefreien und seniorengerechten Umgestaltung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Zusätzlich besteht bei Bedarf die Möglichkeit, Fahrdienste, Menü-Bringdienste wie „Essen auf Rädern“, Behandlungs- und Krankenpflege sowie haushaltsnahe und handwerkliche Dienste zu buchen. Die ambulante Pflege findet im eigenen Zuhause statt. Je nach Lebenssituation kann sie entweder durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für diejenigen, die weitgehend selbstständig leben möchten, bieten sich zudem verschiedene Wohnmodelle wie beispielsweise betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser an. Andernteils stehen Ihnen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfügung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Bevor Sie eine Veränderung Ihrer Wohnsituation oder eine Wohnraumanpassung vornehmen, kann eine fachkundige Wohnberatung offene Fragen klären. Dort erhalten Sie Tipps und Ideen für die Planung Ihrer altersgerechten Wohnung. Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzierung wichtig, da Pflegekassen eine Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeleistungen unterstützen. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils Wohnen im Alter © Ingo Bartussek - Fotolia

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