Seniorenwegweiser Hochtaunuskreis

Vorsorge 57 Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht Eine rechtliche Betreuung kommt grundsätzlich nur für volljährige Menschen infrage, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen (§ 1896 BGB). Eine Betreuung kann nur durch Beschluss des zuständigen Gerichts bestellt werden. Hierzu muss eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht (schriftlich) angeregt werden. Das Gericht wird dann ein Sachverständigengutachten einholen und die Betreuungsbehörde beauftragen einen Sozialbericht zu erstellen. Anschließend wird der/die Betroffene von dem/r Betreuungsrichter*in persönlich angehört. Dann entscheidet der/die Betreuungsrichter*in, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer ggf. zum/zur Betreuer*in bestellt wird. Liegt eine gültige, umfassende Vorsorgevollmacht vor, ist eine rechtliche Betreuung in der Regel nicht erforderlich. Wie der Name schon sagt, geht es darum, Vorsorge zu treffen. Jeder kann z. B. durch Unfall oder Krankheit von heute auf morgen nicht mehr in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen, und wäre somit auf fremde Hilfe angewiesen. Deshalb besteht die Möglichkeit, rechtzeitig ausreichend Vorsorge zu treffen. Die Vorsorgevollmacht bietet die Möglichkeit, im Vorfeld Wünsche und Vorstellungen zu äußern. Wer eine solche Vollmacht erteilt, sollte grundsätzlich nur eine (oder mehrere) Person/en seines Vertrauens benennen. Die Vollmacht sollte schriftlich erfolgen und möglichst detailliert erstellt werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden: Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172 999-0 Betreuungsvereine VBV Verein zur Betreuung Volljähriger Kaiser-Friedrich-Promenade 74 61348 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172 41041 Telefax: 06172 488323 Betreuungsverein der Lebenshilfe Oberer Mittelweg 20 61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172 182990 Telefax: 06172 20541 Patientenverfügung Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patientenverfügung. Dadurch können Sie beispielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Erben und Vererben Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Vorsorge © Andreas Ernst - stock.adobe.com

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