Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

40 Informationen und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit Das Thema Pflege kann jeden von uns betreffen, ob als Betroffene oder Angehörige. Wenn ein Pflegebedarf vorliegt, ist es sinnvoll, gesetzliche Leistungen zu beantragen, die die Versorgung zuhause oder in stationären Einrichtungen sicherstellen. Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen Landratsamt Bad Kissingen Postadresse: Obere Marktstraße 6 Büroadresse: Münchner Straße 5 97688 Bad Kissingen Telefon: 0971 801-5300 Fax: 0971 801-3333 E-Mail: pflegestuetzpunkt@kg.de Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an den Pflegestützpunkt. Die Beratung ist neutral und kostenfrei. Öffnungszeiten: Mo. / Mi. / Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr Di.: 14:00 – 16:00 Uhr Do.: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr sowie nach Bedarf. Hausbesuche sind ebenfalls möglich. Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ermittelt wird der Grad der Selbstständigkeit, der Pflegebedarf errechnet sich aus dessen Defiziten. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann z. B. auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich die Pflegeberatung der Pflegekasse um die weitere Antragstellung. Auf den Antrag hin überprüft und beurteilt der Medizinische Dienst (MD) bzw. von medic-proof (bei Privatversicherten) den Grad der Selbstständigkeit der betroffenen Person im häuslichen Umfeld bzw. bei stationärer Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Anhand eines Bewertungssystems werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: 1. Mobilität 2. Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung und Toilettengang) 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Danach bekommt die antragstellende Person ent- sprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert durch Individuelle Beratung & Hilfe kostenfrei und neutral PFLEGEsituation? Landkreis Bad Kissingen  Dienstgebäude Münchner Str. 5.  97688 Bad Kissingen Terminvereinbarung unter: 0971 801 53 00 Bitte nutzen Sie auch den Anruf- beantworter, wir rufen gerne zurück! pflegestuetzpunkt@kg.de www.kg.de/pflegestützpunkt >>>

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