Seniorenwegweiser für den Landkreis Bad Kissingen

Wohnen 33 4. Wohnen wie Zuhause Wenn einige oder alle der zuvor beschriebenen Voraus- setzungen nicht gegeben sind – das Haus ist zu groß, das Umfeld ist nicht barrierefrei oder bei Ihnen fehlt ein Gefühl der Sicherheit allein zu Haus, dann kann es sinnvoll sein, in ein „Wohnen wie Zuhause“ umzuziehen. Das heißt, Sie leben in den eigenen vier Wänden, wenn man so will. Sie bestimmen und gestalten mit, verfügen aber auch über ein Sicherheitsnetz aus Betreuung und Versorgung, das Sie vertraglich festlegen und ggf. erwei- tern können. Das kann eine ambulant betreute Senioren- Wohngemeinschaft sein oder auch das Betreute Wohnen oder auch Service-Wohnen. 4.1 B etreutes Wohnen oder Wohnen mit Service/Servicewohnen Wenn Sie zwar selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben möchten, aber dennoch bei Bedarf Hilfe und Unter- stützung wünschen, dann ist das betreute Wohnen oder Service-Wohnen eine Alternative. Dabei profitierenMen- schen von einem privaten, altersgerechten Wohnumfeld sowie nützlichen Dienstleistungsangeboten und Gemein- schaftsaktivitäten. Die Einrichtungen imLandkreis BadKissingen, die betreu- tes Wohnen anbieten, befinden sich gewöhnlich in der Nähe zu Einrichtungen der Altenhilfe, auf dem Gelände von Pflegeheimen/Seniorenheimen. Das hat den Vorteil, dass die Bewohnerinnen und Bewohner im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung auch professionelle pflegerische Hilfe bekommen und ein Umzug in ein Heim vielleicht gar nicht mehr notwendig ist und wenn doch, in unmittelbarer Nähe erfolgen kann. Betreutes Wohnen umfasst in der Regel: • behindertengerechte Wohnung, Hausnotrufsystem • gemeinsame Veranstaltungen, ggf. gemeinsamer Mit- tagstisch • Unterstützung beimSchriftverkehr mit Versicherungen und Verwaltung • Gemeinschaftsräume • Service wie Wäsche, Reinigung, Vollverpflegung • Ambulante Pflegeleistungen – in der Regel bis Pflege- grad 3 Darauf sollten Sie achten: • Sie schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- vertrag und einen Betreuungsvertrag. • Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte ausgeschlos- sen sein. • Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um überhöhte Preise zu vermeiden. Der Betreuungsvertrag für betreutes Wohnen sollte sich aus zwei Teilen zusammensetzen: a) Grundleistungen: Die Grundleistungen werden in der Regel pauschal pro Monat abgezogen. b) Wahlleistungen: Die Wahlleistungen können bedarfs- gerecht hinzugebucht werden. Gezahlt wird hier nur, was in Anspruch genommen wird. © Robert Kneschke – Fotolia

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