Seniorenwegweiser für den Landkreis Bad Kissingen

Pflege 53 5.5 A ufsicht über die Heime durch das Landratsamt Die Aufsicht über die stationären Einrichtungen, also die Seniorenheime, im Landkreis Bad Kissingen hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) – früher Heimaufsicht – beim Landratsamt. Das Landratsamt Bad Kissingen ist zuständige Auf- sichtsbehörde für alle imLandkreisgebiet bestehenden: • stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen • Kurzzeitpflegeeinrichtungen • ambulanten betreutenWohngemeinschaften für pflege­ bedürftige Menschen • betreutenWohngruppen fürMenschenmit Behinderung Die FQA nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: • Bewohnerinnen und Bewohner der o. g. Wohnformen, deren Angehörige, Träger und die Leitung der o. g. Wohnformen sowie sonstige Interessenten zu beraten • zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass die Bewoh- nerinnen und Bewohner der o. g. Wohnformen ent- sprechend ihren Bedürfnissen angemessen betreut und gepflegt werden • bereits im Vorfeld von Neu- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe zu beraten Bei Fragen und Anregungen, aber auch bei Beschwerden zum Leben in Einrichtungen oder zum Betrieb von Ein- richtungen können Sie sich deshalb vertrauensvoll an die FQA wenden. Fachbereich: Sozialwesen – Heimaufsicht Landratsamt Bad Kissingen Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971 801-3371 Tel.: 0971 801-3372 E-Mail: poststelle@kg.de © stockxpert.com Ernst-Putz-Straße 51–53 | 97769 Bad Brückenau Tel.: 09741 91 51 0 | Fax: 09741 91 51 23 info@seniorenheim-sinntal.de www.seniorenheim-sinntal.de

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