Friedhofswegweiser Bad Kreuznach

11 zum Bestattungswald. Sie befindet sich im Stadtgebiet und ist daher leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Zur Beachtung: Am Baumfeld können nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden! Rasengräber Bei diesen Grabstätten handelt es sich umein Rasenwahlgrab inclusive Liegestein mit Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen. Hier können sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen angeboten werden. Der Liegestein wird oberflächengleich in den Rasen eingelassen. Das Nutzungsrecht läuft für 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege des Rasenfeldeswird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Urnenwand (Kolumbarium, Quadrom und Stelen) Bei den Urnenwänden handelt es sich um Wahlgrabstätten, die für 30 Jahre erworben werden. In diesen Urnen-Nischen können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage. Das Nutzungsrecht ist nach Ablauf verlängerbar. Ein Vorauskauf einer Nische in der Urnenwand ist nicht möglich. Auf den Abdeckplatten der Nischen werden u. a. BronzeSchilder mit den Daten der dort beigesetzten Verstorbenen angebracht. Hier herrscht Gestaltungsvorschrift; d. h. die Friedhofsverwaltung übernimmt die Bestellung und Anbringung der Gravurplatten und kümmert sich um die Pflege des Umfeldes der Urnenwandanlage. Auf den Platten des Quadroms und der Stelen werden die Platten den Angehörigen bzw. den beauftragten Steinmetzen zur Beschriftung und/oder Gravur ausgehändigt. Wahlgräber Hierbei handelt es sich um Grabstätten zur Erd- und/oder Urnenbestattung. Hierbei können ein- bis mehrstellige Erdgrabstätten sowie Urnenplätze erworben werden. Zusätzlich können auf den Erdgrabstätten mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und mit der Möglichkeit der Verlängerung verliehen. Anonyme Gräber In diesen Grabstätten, die nicht einzeln gekennzeichnet sind, werden Särge und Urnen der Reihe nach beigesetzt. Angaben zu den Verstorbenen entfallen. Die genaue Grablage ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Das Nutzungsrecht läuft hier für 25 Jahre. Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Die Angehörigen sind nicht bei der Bestattung dabei und es kann keine Auskunft über die Grablage erteilt werden. Baumgräber Bei diesen Gräbern wird die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Baumarten mit unterschiedlichem Symbolcharakter zu wählen. Die Urnen können wahlweise in Reihengräber oder Wahlgräber beigesetzt werden. Am Baumfeld sind Stelen zur Anbringung von Namensplatten der Verstorbenen errichtet. Die Pflege des Baumfeldes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine Bestattung im Baumgrab bietet eine Alternative J Altar am Baumfeld

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