Friedhofswegweiser Bad Kreuznach

13 Früh- und totgeborene Kinder unter 500 g sind nach derzeitiger Gesetzgebung bis heute nicht bestattungspflichtig. Wir möchten den Eltern einen Ort für eine würdevolle Bestattung und einen Ort der Trauer geben. Wir haben daher im Jahr 2002 auf dem Bad Kreuznacher Hauptfriedhof einen entsprechenden Belegabschnitt amFeld des St. Marienwörth geschaffen. Ein Grabstein mit Inschrift wurde von einemBad Kreuznacher Steinmetz gestiftet. Die Beisetzung findet einmal im Jahr im November statt, wobei ein ökumenischer Gottesdienst in der Trauerhalle der Bestattung vorausgeht, zu der die Eltern seitens des Krankenhauses eingeladen werden. Regenbogenkinder

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