Friedhofswegweiser Bad Kreuznach

17 Pflege und Unterhaltung der Grabstätten Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Alle Grabstätten sollten zeitnah, jedoch spätestens 6 Monate nach Belegung, hergerichtet sein. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Ausnahmen bilden hier die Rasengräber und Baumgräber sowie der Bereich der Urnenwandanlagen. Hier obliegt die Pflege der Friedhofsverwaltung. Die bei der Herrichtung und Pflege der Grabstätten anfallenden Abfallstoffe sind auf ein Minimum zu reduzieren und getrennt entsprechend den auf den Friedhöfen dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Grabmale und bauliche Anlagen Grundsätzlich ist die Errichtung eines Grabmals anzeigepflichtig. Grabmäler sind so anzulegen, dass sie der Würde des Friedhofs entsprechen und sich ihrer Umgebung harmonisch anpassen. Für die Planung, die Ausführung, die Abnahmeprüfung und die jährliche Prüfung der Grabanlagen gilt die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal)“ der Deutschen Natursteinakademie e. V. in der jeweils neuesten Fassung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Grabpflege und Grabgestaltung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=