Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Hilfebedürftigkeit bedeutet, ebenso wie in der Hilfe zum Lebensunterhalt, dass der Lebensunterhalt nicht aus eige- nem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Die Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung ist gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig. Im Unterschied zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe blei- benUnterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegen- über ihrenKindern undEltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen jeweils unter einem Betrag von 100.000 € liegt. Hilfen zur Gesundheit Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Personen, die über keine Absicherung imKrankheitsfall verfügen und die Behandlungskosten nicht zumutbar aus eigenen Mitteln bestreiten können, wird die medizinische Versorgung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit sicher- gestellt. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbeson- dere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern, und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei ist zu fördern, dass eine möglichst selbstständige und selbstbe- stimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen diemedi- zinische Rehabilitation, die schulische Ausbildung, die Teil- habe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Hilfe zur Pflege Personen, diewegen einer körperlichen, geistigen oder see- lischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich fürmindes­ tens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege. 31 FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Wasserschloss in Unsleben Finanzen

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