Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Betreuung beantragt bzw. angeregt wurde, wird von dortiger Seite einSachverständigengutachten (ärztlichesGutachten) eingeholt unddieBetreuungsstelle angehört. Ist eineBetreu- ung notwendig, soll diese vorrangig von Angehörigen oder Bekanntenals ehrenamtlicheBetreuer geführtwerden. Dabei werden auch etwaige Vorschläge des Betroffenen in einer Betreuungsverfügung berücksichtigt. Stehen solche Per- sonen nicht zur Verfügung oder sind diese nicht geeignet, wirddieBetreuung entweder von demstaatlich anerkannten Betreuungsverein oder von Berufsbetreuern übernommen. Eine Überprüfung, ob eine Betreuung weiterhin notwendig ist, erfolgt spätestens nach Ablauf von 7 Jahren. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den auf S. 81 genannten Ansprechpartnern. J Vorsorgevollmacht Durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird in aller Regel die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens vermieden. Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig sein. Durch eine Vor- sorgevollmacht kann eine oder mehrere Person(en) des Vertrauens für den Fall bevollmächtigt werden, dass man seineAngelegenheiten infolge einesUnfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durchNachlassen der geistigenKräf- te im Alter nicht mehr selbst wie gewohnt regeln kann. Entgegen der weitverbreitetenMeinung leitet sich auch aus Verwandtschaft und Ehe keine gesetzliche Vertretungsbe- fugnis ab. Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Ver- trauenssache. Man sollte daher bedenken, dass es imNot- fall vielleicht keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmäch- tigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvor- schrift, sollte aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Ein Muster für eine privatschriftlich abgefasste Vorsorge- vollmacht finden Sie im Internet unter www.bmjv.de . Inf or- mationen und Formulare erhalten Sie auch im Pflegestütz- punkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 35). Eine Broschüre kann im Buchhandel bestellt werden. Statt eines vorgefertigten Musters können Sie auch jeden Notar oder einen Rechts- anwalt mit dem Entwurf und der Beurkundung einer indivi- duell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vollmachtsur- kunde betrauen. Es besteht dieMöglichkeit, IhreUnterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsstelle imLandratsamt oder jedenNotar öffentlich beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung bescheinigt, dass die Vollmacht von Ihnen selbst unterschriebenwurde.Wenn dieVollmacht für die Verwendung im Grundbuchverfahren, also etwa beim Verkauf eines Hauses oder der hierzu erforderlichen Löschung von Rechten (wie Wohnungsrechten) geeignet 82 VORSORGE FÜR DAS ALTER Vorsorge Rechtsanwalt MANFRED SCHNEIDER Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht Marktplatz 25, 97616 Bad Neustadt/Saale Tel.: (09771) 40 28 info@ra-manfred-schneider.de

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