Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

J Schwerbehinderung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren 27 FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Finanzen Altes Badehaus an der Streu Folgen zu beseitigen oder zu mildern, und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei ist zu fördern, dass eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen diemedizinische Rehabilitation, die schulische Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder körperlicher bzw. geistiger Behinderung beeinträchtigt sind, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweiswird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt. Art undGrad der Behinderungwerden in diesem Ausweis vermerkt. Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und -grad Ansprüche auf besondere Leistungen, wie beispielsweise Steuervergünstigungenoder eine kostenlose bzw. verbilligte Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel. Antragsformulare gibt es in den Bürgerbüros der Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 32). Auskünfte erteilt: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931/410701 Info: www.zbfs.bayern.de

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