Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

machtserteilung geschäftsfähig sein. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine oder mehrere Person(en) des Vertrauens für den Fall bevollmächtigt werden, dass man seine Angelegenheiten infolgeeinesUnfalls, einer schwerenErkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter nicht mehr selbst wie gewohnt regeln kann. Entgegen derweitverbreitetenMeinung leitet sich auch ausVerwandtschaft und Ehe keine gesetzliche Vertretungsbefugnis ab. Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache. Man sollte daher bedenken, dass es im Notfall vielleicht keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtigten zu kontrollierenbzw. kontrollierenzu lassen. DieVorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, sollte aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Ein Muster für eine privatschriftlich abgefasste Vorsorgevollmacht finden Sie im Internet unter www.bmjv.de. Informationen und Formulare erhalten Sie auch im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 32). Eine Broschüre kann im Buchhandel bestellt werden. Statt eines vorgefertigten Musters können Sie auch jeden Notar oder einen Rechtsanwalt mit dem Entwurf und der Beurkundung einer individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vollmachtsurkunde betrauen. Es besteht dieMöglichkeit, IhreUnterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsstelle imLandratsamt oder jedenNotar öffentlich beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung bescheinigt, dass die Vollmacht von Ihnen selbst unterschriebenwurde.Wenn dieVollmacht für dieVerwendung imGrundbuchverfahren, also etwa beim Verkauf eines Hauses oder der hierzu erforderlichen Löschung von Rechten (wie Wohnungsrechten) geeignet sein soll, ist es erforderlich, dass die Urkunde beglaubigt oder durch einen Notar beurkundet wird. Es besteht dieMöglichkeit, dieVorsorgevollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Bei einer Beurkundung wird der Urkundenentwurf durch einen Notar erstellt, mit Ihnen besprochen und Ihnen vorgelesen. Der Notar verschafft sicheinenEindruck von IhrerGeschäftsfähigkeit undbescheinigt dies in der Urkunde. Eine notarielle Beurkundung bietet im Rechtsverkehr eine grundlegende Richtigkeitsgewähr, hat eine höhere Glaubwürdigkeit und wird deswegen überall akzeptiert. Andere Vollmachten werden in der Praxis in bestimmten Bereichen häufig nicht oder nicht sofort anerkannt, etwa bei Banken und Versicherungen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den auf S. 52 genannten Ansprechpartnern. Zentrales Vorsorgeregister Damit IhreVorsorgevollmacht imBedarfsfalle leichter gefunden wird, kann Ihre Vorsorgevollmacht im „Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“ registriert werden. Haben Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung verfasst, könnenauchdiese registriertwerden. DieRegistrierung umfasst diewesentlichenDaten Ihrer Verfügung, d. h. Name und Anschrift von Ihnen und Ihrer Vertrauensperson sowie den Umfang der Vollmacht. Die Verwahrung der Vollmacht erfolgt jedoch durch den Vollmachtgeber bzw. den Bevollmächtigten. Das Original einer notariell beurkundeten Vollmacht verwahrt der Notar. 54 VORSORGE FÜR DAS ALTER Vorsorge

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=