Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychischeBeeinträchtigungenoder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, für mindestens sechs Monate bestehen. ErforderlicheLeistungenkönnenbei der Pflegekasse (zuständige Krankenkasse) beantragt werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, beauftragt diese den MedizinischenDienst der Krankenkassen (MDK)mit der Begutachtung zur Feststellungder Pflegebedürftigkeit. Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Monat der Antragstellung. Die Begutachtung findet imhäuslichen Umfeld statt; dabei wird erhoben, welcher konkreteHilfebedarf bei den „gewöhnlichen und täglich regelmäßigwiederkehrendenVerrichtungendes täglichen Lebens“ anfällt. Je nach Ausmaß des Hilfebedarfs wirdder Umfangder Pflegebedürftigkeit festgestellt undder Pflegekasse mitgeteilt. Diese erteilt dann den Leistungsbescheid über das Ergebnis der Begutachtung. Seit 2009 besteht der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung, das heißt, dass jeder Pflegebedürftige bzw. dessen Angehöriger einen Anspruch auf umfassende Pflegebe- ratung hat. Diese kann entweder im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 32) oder über die jeweilige Pflegekasse erfolgen. ImRahmen diesesBeratungsbesucheswird unter Berücksichtigung der individuellen Versorgungssituation und der vorhandenenRessourcen zu den hier genannten Leistungen beraten. Bayerisches Landespflegegeld Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern in Höhe von 1.000 € pro Jahr an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder darüber. Informationen und Anträge erhalten Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de oder per Telefon unter 09621/96692444 sowie im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 32). 60 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflege © colourbox.com

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