Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Krankenkasse Weiterhin werden Kosten für Hilfsmittel wie beispielsweise ein Duschdrehsitz, Haltegriffe oder WC-Sitzerhöhungen von der Krankenkasse übernommen, wenn sie erforderlich sind. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder den Hausarzt. Nähere Informationen über Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel (Gehhilfen, Hausnotruf usw.) gibt es bei den Pflege- und Krankenkassen (z. B. Hilfsmittelverzeichnis). KfW-Förderprogramme Das KfW-Förderprogramm für „Altersgerechtes Umbauen“ (Programm Nr. 159) bietet ein Darlehen zu günstigen Konditionen an. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Privatpersonen können auch einen Zuschuss für barrierereduzierten Umbau erhalten (Programm Nr. 455-B). Nähere Informationen gibt es unter der kostenfreien Servicenummer 0800 5399002 von Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr. Wohnungsbauförderung Bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen und vorliegenden körperlichen Einschränkungen, kann für die Anpassung von Wohnraum an die Behinderung ein leistungsfreies Darlehen (nach 5 Jahren Zuschuss) bis zu 10.000 € nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm in Betracht kommen. Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt. Ansprechpartnerinnen: Frau Ruppert und Frau Dumser Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr Tel.: 09771/94-570 od. -571 E-Mail: wohnungsbaufoerderung@rhoen-grabfeld.de Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen der Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden muss. 60 WOHNEN IM ALTER Ansprechpartnerin: Charlotte Röttger Tel.: 089/13988080 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de VdK-Berater für Barrierefreiheit Die VdK-Berater setzen sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ein. In erster Linie beraten sie auf Wunsch Gemeinden/Städte und führen Ortsbegehungen durch. Die kostenfreie Beratung wird aber auch für private Wohnungen angeboten. Ansprechpartner: Dieter Wirsing Dieter Reichert Tel.: 09771/7827 Tel.: 09761/5538 E-Mail: di-wirsing@t-online.de E-Mail: reichert-d@gmx.de  Finanzierung von Wohnungsanpassungs- maßnahmen Es existieren verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für ältere Menschen (ab 60 Jahren), Menschen mit Behinderung – meist ab einem Grad der Behinderung von 50 – und Pflegebedürftige. Mögliche Finanzierungsarten und Kostenträger sind im Folgenden aufgeführt. Pflegekasse Bei der Pflegekasse kann bei Vorliegen eines Pflegegrades auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € von Maßnahmen für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes oder Pflegehilfsmittel gewährt (Treppenlift, Rampe usw.) werden (siehe S. 78). Wohnen

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