Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Darüber hinaus haben pflegende Angehörige die Möglichkeit in einem Hauskrankenpflegekurs, in dem allgemeine Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt werden, teilzunehmen. Ein solches Angebot kann man entweder mit anderen pflegenden Angehörigen besuchen oder es besteht die Möglichkeit, dass eine Pflegekraft nach Hause kommt und eine Schulung in der Häuslichkeit vornimmt. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Der Pflegestützpunkt oder die Pflegedienste informieren über angebotene Kurse. Unterstützung pflegender Angehöriger Wer sich um pflegebedürftige Angehörige oder andere nahestehende Personen kümmert, leistet Außergewöhnliches. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und die Fachstellen für pflegende Angehörige leisten Unterstützungsarbeit. Um den pflegenden Angehörigen Freiräume zu schaffen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflegegeld auch Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag zu nutzen. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die Pflegepersonen zur Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Pflegeunterstützungsgeld für zehn Tage pro Kalenderjahr zu beantragen, wenn eine Pflegesituation entweder neu auftritt oder sich verändert. Wenn ein naher Angehöriger bis zu sechs Monate zu Hause gepflegt werden soll, kann man Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit beantragen und sich von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen. Es besteht die Möglichkeit für den Verdienstausfall in dieser Zeit ein zinsloses Darlehen zu beantragen. An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung 83 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND DEMENZ Pflege möglich. Darüber hinaus haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund ihrer pflegerischen Tätigkeit bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.  Anbieter von Pflege und ergänzenden Hilfen Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten Hilfe durch Pflegekräfte für pflegebedürftige Menschen an, die zu Hause versorgt werden. Bei der Auswahl eines Pflegedienstes ist darauf zu achten, dass dieser von den Kranken- bzw. Pflegekassen anerkannt ist. Die Einholung eines Kostenvoranschlages und die genaue Abstimmung, welche Leistungen erbracht werden sollen, werden empfohlen. Zum Service gehört außerdem die Beratung in allen Fragen der Pflege über den Leistungskatalog der Pflegeversicherung bis hin zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse, die Pflegekasse oder das Sozialamt. Die angebotenen Leistungen umfassen folgende Hilfen: Grundpflege, z. B.  Waschen, Duschen, Baden  Körperpflege  Inkontinenzversorgung  An- und Auskleiden Behandlungspflege, z. B.  Medikamenteneingabe  Infusionen, Injektionen  Wechsel von Verbänden

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