Heiraten in Bad Oeynhausen

· 10 · Namensrecht Namensrecht der Eheleute Die Führung eines gemeinsamen Familiennamens (Ehenamens) ist tra- ditionell, aber nicht mehr Pflicht. Die Ehegatten geben eine Erklärung ab, ob undwelchen Ehenamen sie bestim- men. Diese muss gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. In der Regel geschieht dies bei der Eheschließung. Wird keine Erklärung abgegeben, behält jeder seinen zum Zeitpunkt der Ehe geführten Namen. Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehe- name wird, kann gegenüber dem Standesbeamten durch Erklärung sei- nen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen vor- anstellen oder anfügen. Erklärungen zu einem gemeinsamen Ehenamen oder die Hinzufügung eines Namens sind auch nach Eheschließungmöglich. Ein Beispiel für die Namenswahl: • Name des Mannes Wiese • Name der Frau Blume, geb. Gold Der gemeinsame Ehename kann lau- ten: Wiese, Blume oder Gold. Wird z. B. „Wiese“ zum Ehenamen erklärt, ergeben sich nachfolgende Namensvarianten für den Ehepartner, dessen Name nicht Ehename wird. Als Doppelnamen: Wiese-Blume, Blume- Wiese, Gold-Wiese, Wiese-Gold. Wiederannahme eines früheren Namens Der geschiedene oder verwitwete Ehegatte behält seinen Ehenamen bei. Er kann durch Erklärung gegen- über dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung geführten Namen wie- der annehmen. Diese Erklärung kann bei jedem Standesamt erfolgen. Die Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen erfragen Sie bitte vorher in Ihrem Standesamt. Namenserklärungen für Kinder Ein Elternteil kann in bestimmten Fäl- len seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Eltern- teils oder den Ehenamen aus der jet- zigen Ehe erteilen. Weitere Informa- tionen hierzu erhalten Sie auch direkt in Ihrem Standesamt. © www.photocase.de Inh. Christian Osterloh Erd-, Feuer-, Seebestattungen und Überführungen. Vorsorge zu Lebzeiten. Beratungen und Erledigungen aller Formalitäten. Alter Rehmer Weg 55 · 32547 Bad Oeynhausen Tel. 05731 91412 · Mobil 0176 62050064 bestattungen.bleckmann@gmail.com · www.bestattungen-bleckmann.de

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