Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG Die Prüfungskriterien im Einzelnen: Grundstücksgröße Aufgrund des Grundsatzes eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden können für die Förderung nur Baugrundstü- cke mit angemessener Größe zugelassen werden. Als Orientie- rungswert dient eine Größe von 600 m². Diese Maximalgröße kann im Einzelfall überschritten werden. Das ist insbeson- dere der Fall wenn ein Bebauungsplan vorliegt, der größere Grundstücksgrößen festsetzt oder dem Bauherrn das Grund- stück unentgeltlich überlassen wurde (z. B. von den Eltern überschrieben). Außerdem kommt eine Überschreitung der Maximalgröße in Betracht, wenn der Bauherr das Grundstück bereits vor geraumer Zeit mit Eigenmitteln erworben hat und seitdem schuldenfrei im Eigentum führt. Wohnfläche Bei der Wohnfläche bestehen grds. folgende Maximalflächen: Personenanzahl Eigentumswohnung Eigenheim (eigenes Haus) 2 75 m² 100 m² 3 90 m² 115 m² 4 105 m² 130 m² 5 120 m² 145 m² Jede weitere Person Zusätzlich 15 m² Zusätzlich 15 m² Häusliches Zusätzlich 15 m² Zusätzlich 15 m² Arbeitszimmer Schwerbehinderte Zusätzlich 15 m² Zusätzlich 15 m² oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige Wenn bei jungen Ehepaaren und Familien noch Kinderwunsch besteht, kann eine zusätzliche Wohnfläche für bis zu insgesamt 3 Kinder (inkl. der bereits vorhandenen) berücksichtigt werden. Man könnte in diesem Fall also auch wenn aktuell noch keine Kinder vorhanden sind auf bis zu 145 m² Wohnfläche gehen. Zusätzliche Wohnfläche für ein häusliches Arbeitszimmer kann anerkannt werden, wenn der Bedarf nach diesem vom Arbeitgeber bestätigt wird oder alternativ anderweitig nachgewiesen wird, z. B. bei freiberuflich Tätigen durch entsprechende Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung). Der zusätzliche Wohnraum für schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Personen wird anerkannt ab einem Grad der Behinderung von 50 oder dem Pflegegrad 0. Die zusätzliche Wohnfläche muss erforderlich sein (z. B. Rollstuhlfahrer) und entsprechend der DIN 18040 behindertengerecht gestaltet sein. Wird neben der Hauptwohnung auch eine Einliegerwohnung gefördert (Eigenwohnraum mit Mietwohnraum im Zweifamilienhaus), sollten folgende Maximalwohnflächen nicht überschritten werden: Die links genannten Wohnflächen können im Einzelfall gering- fügig überschritten werden. Bei einer Förderung nur im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist grundsätzlich auch eine etwas größere Überschreitung (bis zu 20 %) möglich. Beim Erwerb von Wohnraum können bei der Wohnfläche im Einzelfall ebenfalls etwas größere Überschreitungen zugelassen werden, da die Fläche hier ja bereits durch den Bestand vorgegeben ist. Wohnflächenberechnung Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet (nachzulesen im Internet). Demnach umfasst die Wohnfläche einer Wohnung deren gesamte Grundfläche, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehört. Die Wohnfläche beginnt also ab der Wohnungstür. Gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (Gemeinschaftsräume, gemeinsame Terrasse, gemeinsamer Vorraum etc.) bleibt außen vor. Die Wohnfläche eines Wohnhauses umfasst die Grundfläche der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Hausbewohner bestimmt ist. Folgende Grundflächen gehören auch zur Wohnfläche: n Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume n Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen n Abstellräume und Technikräume innerhalb der Wohnung. Folgende Grundflächen gehören wiederum nicht zur Wohnfläche: n Kellerräume (außer Wohnraum im Keller) n Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung n Waschküche n Bodenräume (= Räume im Dachboden, Speicher) n Trockenräume n Heizungsräume n Garagen. 14 Wohnungstyp Haushaltsgröße Wohnfläche Ein-Zimmer-Wohnung Eine Person 40 m² Zwei-Zimmer-Wohnung Eine oder 50 m² zwei Personen Zwei-Zimmer-Wohnung Zwei Personen 55 m² Drei-Zimmer-Wohnung Zwei Personen 65 m² Drei-Zimmer-Wohnung Drei oder 75 m² vier Personen Vier-Zimmer-Wohnung Vier Personen 90 m²

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