Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG 23 Fördereffekt der Bayerischen Wohnraumförderung – Beispielberechnung Annahmen: Gesamtkosten: 345.000 Davon Fremdleistung 300.000 Variante 1: Bankdarlehen 200.000, Z: 1,5; T: 4,0 KfW 100.000, Z: 1,45; T: 2,5 200.000,00 € Z: 250 + T: 666,67 = mtl. Rate: 916,67 EUR 100.000,00 € Z: 120,84 + T: 208,34 = mtl. Rate: 329,18 EUR Gesamtrate = 916,67 EUR + 329,18 EUR = 1.245,85 EUR. Variante 2: Bankdarlehen: 65.000, Z: 1,5; T: 4,0 KfW: 50.000, Z: 1,45; T: 2,5 LABO Zinsverbilligung: 115.000, Z: 1,85; T: 1,0 LABO Wohnungsbauprogr.: 70.000, Z: 0,5, T: 1,0 65.000,00 € Z: 81,26 + T: 216,67 = mtl. Rate: 297,93 EUR 50.000,00 € Z: 60,42; T: 104,17 = mtl. Rate: 164,60 EUR 115.000,00 € Z: 177,29; T: 95,83 = mtl. Rate: 273,12 EUR 70.000,00 € Z: 29,17; T: 58,33 = mtl. Rate: 87,50 EUR Gesamtrate = 297,93 EUR + 164,60 EUR + 273,12 EUR + 87,5 EUR = 823,15 EUR Ersparnis = 1245,85 - 823,15 = + 422,70 EUR Forderungen der BayernLabo Forderungen der BayernLabo an im Grundbuch erstrangig besicherte Darlehen bei Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm: (vgl. Nr. 7 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 – WFB 12) n Unkündbares Tilgungsdarlehen n Zu den für erststellige Kapitalmittel im Wohnungsbau üblichen Bedingungen n Laufende Darlehenstilgung mind. 2 %, max. 4 % n Zinsbindung mind. 10 Jahre. Der Punkt 3. gilt nicht für Darlehen von Bausparkassen und der KfW. Ebenfalls abweichend von den o. g. Punkten im Rang vorgehen dürfen: Unkündbare Darlehen ohne laufende Tilgung, die später in einer Summe aus Bausparvertragsmitteln oder einer fälligen Lebensversicherung oder aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds zurückgezahlt werden. Unter folgender Voraussetzung: Der Darlehensgeber muss erklären, dass für das LABO- Darlehen ein rangmäßiges Aufrücken zumindest wie bei einem Tilgungsdarlehen entsprechend der o. g. Nummern 1. und 2. sichergestellt ist. Die o. g. Kriterien gelten nur wenn eine Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt (staatl. Baudarlehen (Zins 0,5) allein oder in Kombination mit dem Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm). Antragstellung und Verfahrensab- lauf der Eigenwohnraumförderung 1. Vorberatung Um unnötigen Aufwand für Antragsteller und Bewilligungs- stelle zu vermeiden, macht man vor der eigentlichen Antrag- stellung einen Beratungstermin, bei dem geprüft wird, ob eine Förderung grundsätzlich möglich wäre. Nur wenn man dies bejahen kann, erfolgt eine Antragstellung. Falls die Förderung nach den beim Beratungstermin vorliegenden Gegebenheiten nicht möglich sein sollte, wird Ihnen der Förderberater die Hinderungsgründe erklären und ggf. aufzeigen, wie diese noch überwunden werden können. Außerdem wird er eine kurze Information zu den alternativen Fördermöglichkeiten geben. Die Vorberatung erfolgt, sobald Grundinformationen über das gewünschte Vorhaben vorhanden sind. Beim Bau sollte das Grundstück feststehen (Größe und genaue Adresse und ggf. aktueller Eigentümer), außerdem sollte ein erster Plan erstellt sein. Beim Kauf sollte der Kaufpreis bekannt sein, das Alter (Baujahr) und der Modernisierungszustand des Objekts sowie die Wohnfläche. 2. Antragstellung Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage hin zugesandt. Zur Antragsabgabe wäre ein erneuter Beratungstermin wünschens- wert, um etwaige auftretende Fragen gleich zu klären und ggf. noch benötigte Unterlagen mitzuteilen. Fortsetzung auf Seite 26

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