Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG 26 3. Antragsprüfung und Bewilligung ggf. mit Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. vorzeitigen Kaufvertragsabschluss Liegen dem Landratsamt alle benötigten Unterlagen vor und sind alle offenen Fragen geklärt, erfolgt die Bewilligung. Sollte eine Bewilligung aufgrund fehlender Haushaltsmittel im Moment noch nicht möglich sein, wird die Bewilligungsstelle versuchen, möglichst schnell Mittel in entsprechender Höhe zu beschaffen und den Antrag bis dahin zurückzustellen. Die Bewilligung wird vom Landratsamt direkt an die BayernLabo versandt, die daraufhin einen entsprechenden Darlehensvertrag erstellt und Ihnen diesen zukommen lässt. Ein vollständig eingereichter Antrag kann grundsätzlich in- nerhalb einer Woche vom Landratsamt bewilligt werden. Die BayernLabo kann dann innerhalb weiterer ca. 3 Wochen den Darlehensvertrag erstellen. Eine Ausfertigung des Darlehens- vertrags muss nach Zugang innerhalb eines Monats unter- schrieben an die BayernLabo zurückgesandt werden. Damit ist der Vertrag dann abgeschlossen und es kann mit dem Bau begonnen werden. Mit dem Vorhaben darf keinesfalls begonnen werden bevor der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, weil sonst die Förde- rung nicht mehr möglich ist. Als Vorhabenbeginn gilt der Baubeginn (Aushub des Mutter- bodens), der Abschluss des Kaufvertrags für eine Kaufeigen- tumsmaßnahme oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Noch nicht als Vorhabenbeginn hingegen gelten: n der Erwerb des Baugrundstücks n die Einholung von Angeboten n Terminvereinbarungen mit ausführenden Handwerkern bzw. der Abschluss eines den Bauherrn rechtlich nicht bindenden Reservierungsvertrags n die Erstellung der Planungsunterlagen für das Bauvorhaben n eine Baugrunduntersuchung n das Herrichten des Grundstücks (Bäume fällen etc.) n ein (den Käufer rechtlich nicht bindender) Abschluss eines Reservierungsvertrags für eine Kaufeigentumsmaßnahme n das Einrichten der Baustelle (Installieren von Baustrom, Bautoilette, Container etc.). Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kann der Kauf ausnahmsweise schon vor der Bewilligung der För- dermittel erfolgen, wenn im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wird, für den Fall der Nichtbewilligung der Förde- rung. Zumindest die Vorberatung sollte aber auch in diesem Fall unbedingt schon vor Kaufvertragsabschluss erfolgt sein. Falls ein Kaufvertrag sehr kurzfristig geschlossen werden muss und die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Kaufvertrag nicht möglich ist, kann das Landratsamt nach Antragstellung auf Antrag eine Zustimmung zum vorzeitigen Kaufvertrags- abschluss erteilen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige genaue Beratung durch den Sachbearbeiter am Landratsamt über Erfordernisse und Folgen der Zustimmung zum vorzei- tigen Kaufvertragsabschluss und eine enge Absprache mit diesem. Die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn könnte, falls erforderlich, auch bei einem Bauvorhaben angewandt wer- den, ebenfalls nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter im Landratsamt. Info: Förderung genehmigungspflichtiger Vorhaben Falls das Vorhaben, das gefördert werden soll, Geneh- migungen bedarf (z. B. Baugenehmigung), darf eine Förderzusage erst erfolgen, wenn diese Genehmigung erteilt wurde. Die Förderung kann nämlich nur bei Vor- haben erfolgen, die mit dem Gesetz in Einklang stehen. Containerdienst Müllabfuhr Entsorgungsfachbetrieb Weißbachstraße 27 83457 Bayerisch Gmain Tel. 0 86 51 / 41 09 und 89 85 Fax 0 86 51 / 6 97 85 Inh. M. Stangassinger

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