Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Alternative Wohnformen 43 In einer Wohngemeinschaft (WG) dürfen maximal 12 Personen leben und nicht mehr als zwei WGs in einem Haus sein. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw. deren Bevoll- mächtigte entscheiden, durch wen die Pflege und die Betreuung geleistet werden. Die Versorgungsanbieter sind Gast in der Wohnung. Miet- und Versorgungsverträge müssen getrennt und unabhängig voneinander beste- hen. Diese Regelungen gelten auch, wenn die WG nicht von den Bewohner/-innen, son- dern von einem Pflegedienst oder anderen Betreibern initiiert wird. Eine solche WG ist bei der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher Heimaufsicht) anzuzeigen. Je nach Anzahl der Bewohner/-innen können besondere Vorschriften zum Brandschutz gelten. Der Vorteil dieser Wohnform liegt darin, dass die Entscheidungskompetenz bei den Bewohner/-innen bzw. deren Vertretern bleibt und der Alltag wie in einer Familie organisiert werden kann und nicht den Regeln einer großen Organisation folgt. Die Herausforderung ist jedoch, Kompromisse zu finden, die alle mittragen können. Diese Wohnform erfordert weniger Engage- ment als die Pflege alleine zu Hause, aber mehr als der Umzug in ein Pflegeheim. Wir haben hier zwei Partner, den Wohn- raumgeber und den Wohnraumnehmer. Wer ist der Wohnraumgeber? Es ist meis- tens der ältere alleinlebende Mensch, der gerne selbstbestimmt zu Hause leben möchte und Hilfe braucht. Auf der anderen Seite ist der Wohnraum- nehmer: Es ist meist ein jüngerer Mensch, der Wohnraum braucht und Zeit und Hilfe zur Verfügung stellen kann, um dafür zu wohnen. Statt Miete zu bezahlen, unterstützt der Wohnraumnehmer den Wohnraumgeber bei der Bewältigung des Alltags. Die zu erledigenden Aufgaben werden von den Partnern individuell ausgehandelt und in einem Wohnraumüberlassungsvertrag fest- geschrieben. Pflegedienstleistungen sind davon ausgenommen. Erprobte Regel: Für 1 qm Wohnfläche leistet der Wohnraum- nehmer 1 Stunde Hilfe im Monat. Neben- kosten werden in einer Pauschale gezahlt. Die Wohnpartner/-innen in dieser Wohn- form werden von einer Vermittlungsstelle beraten und begleitet. Ambulant betreute Wohngemeinschaft In einer ambulant betreuten Wohngemein- schaft (Pflege-WG) wohnen Menschen zusammen, mit dem Ziel, ihr Leben und ihre Pflege gemeinsam zu organisieren.

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