Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 45 Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförder­ programm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Ände- rung, Erweiterung oder Erst- und Zweit­ erwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zins- satz an den Kapitalmarktzins angepasst • Haushalte mit Kindern erhal- ten einen Zuschuss von 5.000 € je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Wohnraumförderung Telefon: 08041 505-222 oder -220 E-Mail: wohnungswesen@lra-toelz.de b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men- schen mit Behinde- rung • Menschen mit Behinderung erhalten einmalig ein leis- tungsfreies Darlehen bis zu 10.000 €, zins- und tilgungs- frei, einmaliger Verwaltungs- kostenbeitrag von 1,0 % Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Wohnraumförderung Telefon: 08041 505-222 oder -220 E-Mail: wohnungswesen@lra-toelz.de Bayerisches Zinsverbilligungs­ programm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bin- dungsfrist • Darlehenshöhe beträgt 1/3 der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 € • Zinssatz kann bei der Bewilli- gungsstelle erfragt werden • Diese Leistungen können mit BayWoFProgramm (a) kumuliert beantragt werden KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahres- zins, bis zu 50.000 € Kredit­ betrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersge- recht Umbauen – Investitions­ zuschuss Einzelmaßnahmen z. B. zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitions- kosten) und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (12,5 % der förderfähigen Investitions­ kosten) in Höhe von mindes- tens 2.000 € und maximal 50.000 € pro Wohneinheit (Zuschuss)

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