Kinder- und Jugendbroschüre der Stadt Balingen

Einleitende Erläuterungen Begrifflichkeiten Kindertagesstätten (KiTas) sind Orte, an denen Kinder tagsüber von päda­ gogischen Fachkräften betreut werden. Wir unterscheiden zwischen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort. In den Kinderkrippen werden Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr, in den Kindergärten vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und im Hort während der Grundschulzeit betreut. In altersgemischten Kindergartengruppen können auch schon jüngere Kinder oder auch Schulkinder aufgenommen werden. Unsere Kindertagesstätten werden als familienergänzende pädagogische Ein­ richtung definiert. Sie haben den Auftrag, die Eltern in ihrer Erziehungsverant­ wortung für die Kinder zu unterstützen. Ihre Aufgabe besteht in der Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Zur Einrichtung einer Kindertagesstätte bedarf es einer Betriebserlaubnis, in der die Gruppengröße und die personelle Besetzung abhängig von der jeweiligen Betriebsform festgelegt werden. Integration und Inklusion Das Recht auf einen Betreuungsplatz besteht für alle Kinder. Dabei stehen Kindern mit Handicap auch die integrativen Einrichtungen der Behindertenförderung zur Verfügung. Dort erhalten sie von speziell ausgebildeten Fachkräften eine auf ihre Behinderung abgestimmte Betreuung. Durch gezielte Förderung in einem frühen Stadium soll eine spätere Integration erleichtert werden. Der andere Weg der Inte­ gration bzw. Inklusion besteht darin, die Kinder im Regelkindergarten anzumelden. In diesen Fällen wird dem Umgang mit nichtbehinderten Kindern mehr Priorität eingeräumt, als einer gezielten Förderung. Zusätzlich notwendige Fördermaßnah­ men müssen zwischen Eltern und Kita abgestimmt werden, wobei die Fördermög­ lichkeiten nicht zuletzt auch von der räumlichen und personellen Ausstattung einer Kita abhängen. Kitas moderner Prägung werden heute behindertengerecht ausge­ baut. Um den Eltern bei der schwierigen Wahl der besten Einrichtung behilflich sein zu können, wurden Beratungsstellen eingerichtet. Auch die Erzieherinnen der Regelkindergärten stehen für Orientierungsgespräche gerne zur Verfügung. Sprachförderung Die Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für die Beteiligung an der Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Daher ist die kontinuierliche Sprachbildung und die konsequente Sprachförderung ein wichtiger Aufgabenbereich in den Kinder­ tageseinrichtungen. Sprachförderung wird in allen Kindertagesstätten durchgeführt. In der Regel er­ folgt dies im Rahmen des Landesprogramms „KOLIBRI“. Für diese Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr stehen zwei Förder­ wege zur Verfügung, „Mit Kindern im Gespräch“ und „Singen-Bewegen-Spre­ chen“ (SBS). Im Rahmen von „Mit Kindern im Gespräch“ werden jährlich pro Gruppe 120 Stunden Sprachförderung durch eine qualifizierte externe Sprachför­ derkraft durchgeführt. Bei der Förderung „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS) handelt es sich um ein umfassendes musikpädagogisches Programm im Elemen­ tarbereich. Dieses Angebot wird durch eine musikpädagogische Fachkraft aus Musikvereinen oder der Jugendmusikschulen angeboten und beträgt jährlich 36 Förderstunden pro Gruppe. Die Kindertagesstätten Stadtmitte (städtisch) und Rasselband Erzingen (evan­ gelisch) sowie das Kinderhaus Längenfeld (evangelisch) beteiligen sich am Bundesprogramm „Sprach-KiTas“, welches bis voraussichtlich 2022 läuft. Im Rahmen dieses Programmes werden in den Sprach-KiTas zusätzliche Fach­ kräfte beschäftigt, welche die KiTa-Teams im Bereich der sprachlichen Bildung unterstützen. 4 Einleitende Erläuterungen © RioPatucaImage s · adobestock.com

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