Kinder- und Jugendbroschüre der Stadt Balingen

Anmeldeverfahren und Platzvergabe Anmeldeverfahren und Platzvergabe / Kindergartenbeitrag 5 Die Stadt Balingen bietet seit Dezember 2019 für alle Eltern eine Online-An­ meldung ihrer Kinder für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte an. Eltern müssen sich nicht mehr bei jeder Wunschkindertagesstätte anmelden, sondern können zentral über die Onlineplattform ihr Kind bei bis zu drei Kin­ dertagesstätten anmelden. Für die Anmeldung gibt es derzeit den Stichtag 15.02. des laufenden Jah- res für das jeweils kommende Kindergartenjahr , welches am 01.08. be­ ginnt. Nach diesem Stichtag werden die vorhandenen Betreuungsplätze von den jeweiligen Kindertagesstätten an die angemeldeten Kinder für das kom­ mende Kindergartenjahr vergeben. Die Vergabe richtet sich dabei nach ein­ heitlichen Vergabekriterien. Zusätzlich bieten die Kindertagesstätten im Rahmen der zentralen Anmelde- wochen , welche immer in den letzten drei Wochen im Januar stattfinden, die Möglichkeit an, eine Wunscheinrichtung kennenzulernen. Wir empfehlen Ihnen daher in dieser Zeit einen Termin auszumachen, damit Sie einen persönlichen Eindruck von den Einrichtungen erhalten. Das Portal für die Online-Vormerkung und weitere Informationen finden Sie unter www.balingen.de. Kindergartenbeitrag Die Stadt Balingen erhebt abhängig von der Betreuungsform einen monatli­ chen Kindergartenbeitrag, welcher sich nach den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände richtet. Die aktuellen Beträ­ ge sind auf der Homepage der Stadt Balingen abrufbar. Zur Förderung der Familien sind die ersten 12 Monate des Kindergartenbesu­ ches für in Balingen wohnende Kinder beitragsfrei . Die Beitragsbefreiung umfasst den Regelbeitrag und beginnt frühestens mit Vollendung des dritten Lebensjahres und wird längstens bis zu dem Monat gewährt, in welchem das Kind 4 Jahre und 6 Monate alt wird. Der Wert einer guten und familiengerechten Kindergartenarbeit wird von uns sehr hoch eingeschätzt. Deshalb soll der Besuch des Kindergartens nicht an finanziellen Problemen in der Familie scheitern. In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag aus sozialen Gründen ermäßigt werden (Sozialermäßigung). Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Stadtverwaltung Balingen.

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