Balingen 60plus Informationen rund ums Älterwerden

6. VORSORGE TREFFEN 26 Vorsorgemappe Der Kreisseniorenrat Zollernalbkreis hat eine umfas­ sende Vorsorgemappe inklusive Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht undBetreuungsverfügung erstellt. Diese Vorsorgemappe erhalten Sie im Zollernalb Kli­ nikum, bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt, den Betreuungsvereinen, den Pflegestützpunktenbei niedergelassenenAllgemeinmedizinernund Internis­ ten, den Kommunen und demKreisseniorenrat. Auch im Internet steht die Broschüre als Download unter www.kreisseniorenrat-zollernalb.de zu r Verfügung. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auchwenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. ZumBeispiel ob Sie Ihre Einwilligung für bestimmte medizinische Maßnahmen geben oder diese untersagen (Einsatz von Schmerzmitteln, das Legen einer Magensonde usw.). Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt be­ raten. Es empfiehlt sich zudem, die Patientenverfü­ gung einmal jährlich mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Weitere Informatio­ nen erhalten Sie bei IhremHausarzt, beimPflegestütz­ punkt, beim Betreuungsverein SKM (Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland – Bundes­ verband e. V.) oder der Internetseite des Justizminis­ teriums www.bmjv.de Organspende Mit demOrganspendeausweis stimmen Sie imTodes­ fall der Entnahme von Organen und Geweben zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.organspende-info.de Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrau­ ens ausstellen. Für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, indenen Siewichtige Entscheidungennicht mehr selbst treffen können, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kanndie Vertrauenspersondann in IhremNamenhan­ deln. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung unter­ liegt die Vollmacht nicht der gerichtlichen Kontrolle. Vorsorge treffen

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