Balingen 60plus Informationen rund ums Älterwerden

10. GUT ZUWISSEN 46 Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit teilweise ab. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Men­ schen, die körperliche, kognitive oder psychische Be­ einträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Be­ lastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflege­ bedürftigkeit muss dabei dauerhaft, das heißt voraus­ sichtlich mindestens für sechs Monate bestehen. Beantragt wird die Pflegeversicherung bei der Kran­ kenkasse der/des Pflegebedürftigen. Weitere Infor- mationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder beim Pflegestützpunkt, Filserstraße 9, Tel.: 07433 2701619. Häusliche Pflegepersonen sind bei der nicht erwerbs­ mäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen imSinne der Pflegeversicherung gesetzlich unfallversichert, wenn sie bei denpflegerischenMaßnahmenunddenHilfen zur Haushaltsführung imSinne der Pflegeversicherung sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen einen Unfall erleiden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ukbw.de/versicherte-leistungen/versi cherte-personengruppen/haeusliche-pflegepersonen Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung/-ermäßigung Wer bestimmte Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhält sowie taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorgeberechtigte können sich auf An­ trag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Eine Ermäßigung vomRundfunkbeitrag könnenMen­ schenbeantragen, die dasMerkzeichenRF imSchwer­ behindertenausweis haben. Sie bekommen das Formular in den Rathäusern, den Ortschaftsverwaltungen oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de. Schwerbehindertenausweis Menschen mit Behinderung erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnendurchdie Behinderung entstehen. Die Versorgungsverwaltung ist für dieAus­ stellung eines Schwerbehindertenausweises, die Zu­ erkennung von Sondermerkzeichenwie auchAusstel­ lung der Ausweise für Parkerleichterungen zuständig. © WavebreakMediaMicro · fotolia.com

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