Balingen 60plus Informationen rund ums Älterwerden

10. GUT ZUWISSEN 48 Tafelladen Im Tafelladen können sich Menschen mit geringem Einkommen mit Lebensmitteln versorgen. Zum Ein­ kauf berechtigen ein Kundenausweis und der Perso­ nalausweis. Die Anträge für einen Kundenausweis werden bei der Diakonischen Bezirksstelle oder der Caritas gestellt. (Siehe Seite 28) Balinger Tafel Olgastraße 8-10 Tel.: 07433 2701613 Wohngeld Wohngeld ist ein Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Ob Sie Wohngeld erhalten können und wie hoch das Wohngeld ist, hängt vonder Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschuss­ fähigen Miete bzw. Belastung ab. Rathaus Balingen Amt für öffentliche Ordnung Friedrichstraße 67 Tel.: 07433 170-369 E-Mail: jens.pfefferle@balingen.de www.bmi.bund.de Zuzahlungsbefreiung Erwachsenemüssennichtmehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche für Zuzahlungen für medizinische Leistungen überneh­ men, das können zum Beispiel Arzneimittel, Fahrkos­ ten oder Krankenhausbehandlungen sein. Für chro­ nisch krankeMenschengilt die niedrigere Belastungs­ grenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoein­ kommens. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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