Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Bamberg

36 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Maßnahmen zur Wohnungsanpassung ein­ leiten, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. im Rahmen einer Wohnberatung können Sie sich informieren und mögliche Varianten von Anpassungs­ maßnahmen besprechen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig, da Anträge auf Fördermittel oder Zuschüsse immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen. Hier müssen Sie ausreichend Zeit einplanen, da zwischen Antrag und Bewilligung oft einige Wochen liegen können. Wohnungsanpassungsmaßnahmen sind vielfältig und müssen nicht immer teuer sein. Sie reichen von dem Einsatz von Hilfsmitteln über kleiner Veränderungen wie die Beseitigung von Stolperfallen oder das Ein­ bauen von Bewegungsmeldern bis zu baulichen Veränderungenwie Verbreiterungen von Türöffnungen oder das Anbauen einer Rampe. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, benötigen Sie bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen die Zustimmung Ihres Ver­ mieters / Ihrer Vermieterin. Hier ist es sinnvoll, ihn / sie frühzeitig in Ihre Überlegungen und Planungen einzu­ beziehen. Vermieter können Auflagen erteilen oder auf einen Rückbau bestehen (§§554a BGB), wenn Sie aus der Wohnung ausziehen. Nicht immer kann das Wohnumfeld so angepasst werden, wie es notwendig wäre um zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit zu fördern, z. B. wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert, technische Gründe dagegen sprechen oder die Finanzierung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall sollten Sie über den Umzug in eine neue Wohnung nachdenken. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Je nach Maßnahme ist eine Förderung oder Finanzierung über verschiedene Institutionen möglich. Bei vorliegender Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Umbaumaßnahmen unter be­ stimmten Voraussetzungenbezuschusst werden, wobei auch hier oft noch ein Eigenanteil getragen werden muss. Hier finden Sie eine Übersicht über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkassen finanzieren Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Kranken­ behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hilfsmittel sind unter anderem Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfs­ mittel. Im Bereich der Wohnungsanpassung sind das beispielsweise Haltegriffe, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen, Duschhocker, Duschstühle, Badebretter, Badewannenlifter, elek­ trischer Betteinlegerahmen oder Umsetz- und Aufstehhilfen. Voraussetzung für die Bewilligung von Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung. Diese sollte enthalten: die Diagnose und Begründung der medizinischen Not­ wendigkeit, die Bezeichnung des Hilfsmittels ggfs. die Hilfsmittelnummer. Hier können Sie sich im Vorfeld von © Kurhan /stock.adobe.com

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