Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

29 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Maßnahmen zur Wohnungsanpassung einleiten, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Im Rahmen einer Wohnberatung können Sie sich informieren und mögliche Varianten von Anpassungsmaß­ nahmen besprechen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der geplanten Maßnahmen wichtig. Was ist bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln zu beachten? ■■ Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt und die Bewilligung abgewartet werden. Hier sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, da zwischen Antrag und Bewilligung einige Wochen liegen können. ■■ Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, benötigen Sie bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen die Zustimmung Ihres:r Vermieter:in. Hier ist es sinnvoll, ihn:sie frühzeitig in Ihre Überlegungen und Planungen einzubeziehen. Vermieter:innen können Auflagen erteilen oder auf einen Rückbau bestehen (§ 554a BGB), wenn Sie aus der Wohnung ausziehen. ■■ Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Kostenträger:innen auf, damit Sie die entspre- chenden Antragsunterlagen erhalten. ■■ Die Kostenträger:innen benötigen für die Bewilligung meist Kostenvoranschläge für die geplanten Maß­ nahmen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Firmen auf. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben sollten Sie mit Ihrem:r Vermieter:in abklären, wer Kontakt zu den Firmen aufnimmt. Aufträge darf nur der:die Vermieter:in erteilen! © Nattakorn  /stock.adobe.com ■■ Klären Sie mit den Kostenträger:innen, ob die Aus- führung durch ein Fachunternehmen erfolgen muss oder auch eine Bezuschussung von Materialkosten möglich ist, falls die Arbeitsleistung selbst erbracht wird. ■■ Reichen Sie die Antragsunterlagen möglichst voll- ständig bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann. ■■ Reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme die Rechnungen bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Erst dann können Gelder ausbezahlt werden. Genossenschaft für Wohnungs-, Kommunal- und Gewerbebau Bamberg eG Küchelstraße 1 96047 Bamberg Telefon 0951 98006-0 Telefax 0951 98006-24 info@gewobau-bamberg.de www.gewobau-bamberg.de Genos enschaft für Wohnungs-, Kom unal- und Gewerbebau Bamberg eG Küchelstraße 1 96047 Bamberg Telefon 0951 980 6-0 Telefax 0951 980 6-24 info@gewobau-bamberg.de w .gewobau-bamberg.de Über

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