Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

43 Informationen und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit Das Thema Pflege kann jeden von uns betreffen, ob als Betroffene oder Angehörige. Wenn ein Pflege- bedarf vorliegt ist es sinnvoll gesetzliche Leistungen zu beantragen, die die Versorgung zuhause oder in stationären Einrichtungen sicherstellen. © Erwin Wodicka  /Colourbox.de Das Pflegeportal für Stadt und Landkreis Bamberg Wenn ein Pflegefall eintritt, stellen sich viele Fragen: Kann ich zuhause wohnen bleiben? Wer berät mich in einer Situation, in der so vieles zu klären ist? Wie können meine pflegebedürftigen Angehörigen zuhause gut versorgt werden? Das Bamberger Pflegeportal will die Bürger:innen aus Stadt und Landkreis unterstützen und erste Antworten auf ihre Fragen geben. Das Pflegeportal unterscheidet sich von anderen Pflegeratgebern im Internet durch den unkompli- zierten Zugang zu allen relevanten Informationen. Es werden regionsspezifische Informationen zum Thema Pflege gebündelt zur Verfügung gestellt und Anlaufstellen für persönliche Beratung in Stadt und Landkreis inklusive Kontaktdaten genannt. Darüber hinaus bietet das Pflegeportal eine Übersicht aller Pflegeeinrichtungen mit ihren Angeboten in Stadt und Landkreis Bamberg. Über die Pflegeplatzsuche können außerdem freie Plätze in den Einrichtungen ermittelt werden. Das Pflegeportal erreichen Sie über: www.pflegeportal-bamberg.de Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren berück- sichtigt. Ermittelt wird der Grad der Selbstständigkeit, der Pflegebedarf errechnet sich aus dessen Defiziten. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zustän- digen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann z. B. auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Haus- besuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich die Pflegeberatung der Pflegekasse um die weitere Antragstellung. Auf den Antrag hin überprüft und beurteilt ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes der Kranken­ versicherung (MDK) bzw. von medic-proof (bei Privatversicherten) den Grad der Selbständigkeit des:der Betroffenen im häuslichen Umfeld bzw. bei stationärer Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Anhand eines Bewertungssystems werden Punkte ver- geben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Die schwerste Beein- trächtigung erhält die Einordnung in den Pflegegrad 5. Hier stellt der Zustand der Patient:innen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung durch Angehörige und / oder Pflegekräfte. Die Selbständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: 1. Mobilität 2. Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung und Toilettengang) 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage des Gutachtens des MDK bzw. von medic-proof entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades be- willigt wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Danach bekommt der:die Antragsteller:in entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

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