35 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Maßnahmen zur Wohnungsanpassung einleiten, sollten Sie sich umfassend von den zuständigen Stellen beraten lassen, z. B. den zuständigen Wohnberatungsstellen (siehe Seite 4). Im Rahmen einer Wohnberatung können Sie sich informieren und mögliche Varianten von Anpassungsmaßnahmen besprechen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der geplanten Maßnahmen wichtig. Was ist bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln zu beachten? ■ Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt und die Bewilligung abgewartet werden. Hier sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, da zwischen Antrag und Bewilligung einige Wochen liegen können. ■ Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, benötigen Sie bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen die Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin. Er bzw. sie sollte frühzeitig in Ihre Überlegungen und Planungen einbezogen werden, da sie Auflagen erteilen oder auf einen Rückbau bestehen können (§ 554a BGB), wenn Sie aus der Wohnung ausziehen. ■ Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Bewilligungsstellen auf, damit Sie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie auf den nächsten Seiten jeweils bei den möglichen Förderprogrammen. ■ Die Bewilligungsstellen benötigen für die Antragsbearbeitung meist Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Firmen auf. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben sollten Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin abklären, wer Kontakt zu den Firmen aufnimmt. Aufträge darf nur der Vermieter oder die Vermieterin erteilen! ■ Klären Sie mit den Bewilligungsstellen, ob die Ausführung durch ein Fachunternehmen erfolgen muss oder auch eine Bezuschussung von Materialkosten möglich ist, falls die Arbeitsleistung selbst erbracht wird. ■ Reichen Sie die Antragsunterlagen möglichst vollständig bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann. ■ Reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme die Rechnungen bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Erst dann können Gelder ausbezahlt werden. © magele-picture / AdobeStock
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