Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

41 Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für altersgerechtes Umbauen und Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Stand September 2023): Für den altersgerechten Umbau, zur Barrierereduzierung und für den Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum kann ein Darlehen (Programm 159) oder ein Investitionszuschuss (Programm 455-B) gewährt werden. ■ Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen ■ Digitale Geräte der Unterhaltungselektronik – z. B. Smartphone oder Tablet Kostenträgerin Bundesrepublik Deutschland Antragsverfahren Der Kreditantrag für das Darlehen (Programm 159) erfolgt über die Hausbank. Die Antragstellung für den Investitionszuschuss (Programm 455-B) erfolgt online im Zuschussportal der der KfW-Bank. Weitere Hinweise Die Förderprogramme können auch mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW finden Sie im Internet unter www.kfw.de Bei Fragen zu Förderprodukten ist die kostenfreie Servicenummer der KfW erreichbar: 0800 539 9002 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) Tipp: Registrieren Sie sich für den KfW-Newsletter, um den Zeitraum, in dem eine Antragstellung möglich ist, nicht zu verpassen: www.kfw.de/ Über-die-KfW/Service/KfW-Newsdienste/ Newsletter-Foerderprogramme/index.jsp. Fördervoraussetzungen Die KfW-Förderung ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Alter. Die Anpassungsmaßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden. Art der Förderung Darlehen (Programm 159): Als zinsgünstiger Kredit können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Investitionszuschuss (Programm 455-B): Für Maßnahmen der Barrierereduzierung kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro bewilligt werden. Maßnahmen, die bereits über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert können nicht zusätzlich durch den Investitionszuschuss gefördert werden. Anträge auf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Förderfähige Maßnahmen ■ Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung ■ Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ■ Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung ■ Kauf von barrierearm umgebauten Wohnraum Nicht gefördert werden Maßnahmen an: ■ Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen ■ Ferienhäusern und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb ■ Gewerblich genutzten Flächen oder Gebäuden

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