50 Versorgungsmöglichkeiten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und geistige Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Selbsteinschätzungsbogen zur Ermittlung eines Pflegegrads Für eine erste Selbsteinschätzung über einen eventuellen pflegerischen Hilfebedarf können entsprechende Fragebögen eine Hilfe sein. Es ist jedoch immer ratsam, zusätzlich die Beratung einer entsprechenden Fachstelle in Anspruch zu nehmen! Ein Selbsteinschätzungsbogen wird im Internet z. B. vom VdK und der Deutschen Alzheimergesellschaft zur Verfügung gestellt: https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/ Alz/pdf/Flyer_und_Dokumente/ Selbsteinschaetzungsbogen.pdf https://www.vdk.de/assets/ bundesverband/0_gemeinsam-genutzt/ dokumente/pflege-publikationen/ VdK-Selbsteinschätzungsbogen_mit_ Pflegegradrechner.pdf Informationen und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit Spiel, wie z. B. der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Eventuell möchten Sie einen Dienst zur Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, einen Mahlzeitendienst oder eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit in Form einer Tagespflegeeinrichtung oder Einzelbetreuung durch Fachpersonal oder ehrenamtliche Personen in Anspruch nehmen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und passend zu Ihrer individuellen Lebenssituation beraten lassen (siehe Pflegeberatung Seite 53). Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Leistungen aus der Pflegeversicherung Abhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Leistungen bei den Pflegegraden 1 bis 5: Pflegehilfsmittel / zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen, bzw. eine selbständige Lebensführung ermöglichen (siehe Seite 37). Bei der Finanzierung ist ein Eigenanteil (von bis zu 25 Euro) durch die Pflegebedürftigen zu übernehmen. Die Notwendigkeit der Anschaffung wird durch die Pflegekassen geprüft. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Entlastungsbetrag Ein monatlicher einheitlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann für verschiedene Leistungen genutzt werden. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im häuslichen Bereich z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Entlastung der Pflegeperson durch ehrenamtliche Hilfspersonen verwendet werden. Auch kann er für die Erstattung von Aufwendungen, die z. B. durch Leistungen in den Bereichen Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege entstehen eingesetzt werden. © Alexander Raths / AdobeStock
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