Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

7 ■ Die Türe zum Sanitärraum öffnet nach außen oder ist eine Schiebetüre. Bei einem möglichen Sturzereignis kann sie deswegen nicht blockiert werden, eine Hilfe- stellung von außen ist möglich. ■ die Bedienelemente (z. B. Türgriffe und Lichtschalter) sind komfortabel angeordnet und einfach zu bedienen. Was „barrierefrei“ konkret für die bauliche Umsetzung bedeutet, ist für privaten Wohnraum in der bautechnische Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen) festgelegt. In der Norm sind Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen festgelegt. Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Sie sollten von folgender Überlegung ausgehen: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch mit der Unterstützung durch eine Pflegeperson und für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Warum sollten Sie sich also mit weniger zufrieden geben? Im Leitfaden „barrierefreies Bauen – 02 barrierefreie Wohnungen“ sind Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen nach DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) für privaten Wohnraum erläutert und durch Zeichnungen anschaulich dargestellt. Der Leitfaden kann auf der Internetseite der Bayeri- schen Architektenkammer www.beratungsstelle- barrierefreiheit.de heruntergeladen werden. Wen sollte ich mit der Planung und Ausführung beauftragen? Suchen Sie sich Partnerinnen und Partner, die Ihre Anforderungen an Barrierefreiheit kreativ und kompetent planen und umsetzen können. Klären Sie deshalb folgende Punkte vorab: ■ Hat das Architekturbüro, Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb eine Zertifizierung und Erfahrung im Bereich des barrierefreien Bauens? ■ Kann das Unternehmen Referenzprojekte in diesem Bereich nachweisen? ■ Kennen die Mitarbeitenden die Inhalte der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen)? Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer Die kostenfreien Beratungen der Bayerischen Architektenkammer zur Barrierefreiheit können alle Interessierten in Anspruch nehmen. Die qualifizierten Ansprechpersonen der Beratungsstelle Barrierefreiheit bieten kostenlos: ■ allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit ■ individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten ■ Orientierung bei der Suche und Auswahl von geeigneten Architektur-, Innenarchitektur- und Ingenieurbüros, Büros für Stadt- und Landschaftsplanung und Web-Agenturen Persönliche Beratungstermine können über die Geschäftsstelle telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Beratungstelefon: +49 089 139880-80 info@byak-barrierefreiheit.de www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de

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