Bannewitz Bürgerinformationsbroschüre

Kindertagesstätte Kirschallee Vorführungen in der Kita 24 Von der Krippe bis zur Schule in Bannewitz Kinderland Boderitz – in kommunaler Trägerschaft Leiterin: Frau Schmedemann Rosenweg 6 im Ortsteil Boderitz 440351 4030362 Kinderland Bannewitz – in kommunaler Trägerschaft Leiterin: Frau Thimmig Windbergstraße 37 – 39 im Ortsteil Bannewitz 440351 4030205 Kita Windmühle – in kommunaler Trägerschaft Leiterin: Frau Jung Am Bahnhof 1 im Ortsteil Possendorf, 4 035206 21451 Am Dorfplatz 13 im Ortsteil Hänichen, 4 0351 4720717 Kindertageseinrichtung Regenbogen – in privater Trägerschaft Leitung: Herr Poller Schachtstraße 25 b im Ortsteil Boderitz (Haus 1), 4 0351 4029889 Gerlinger Straße 8 im Ortsteil Bannewitz (Haus 2), 4 0351 4247488 Kindertageseinrichtung Kirschallee – in freier Trägerschaft Leiterin: Frau Haufe Kirschallee 28 im Ortsteil Bannewitz 550157 74983692 Die Kontaktinformationen unserer Tagesmütter finden Sie auf unserer Homepage! Die Gemeinde Bannewitz erfreut sich in den letzten Jahren zunehmend einer starken Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersklassen. Um dieser gerecht zu werden, wurde die Kapazität der Einrichtungen stetig erweitert. Jährlich wird diese mit der Kita-Bedarfsplanung überprüft. Aktuell werden im Gemeindegebiet sieben Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und drei Einrichtungen in privater bzw. freier Trägerschaft betrieben. Für unsere Jüngsten bieten wir als attraktive Betreuung zur Krippe auch die Betreuung bei einer Tagesmutter an. Ab Novemeber arbeiten sieben Tagesmütter in unserer Gemeinde. Seit September 2017 besteht im Falle des plötzlichen Ausfalls der Tagesmutter auch ein Vertretungsmodell. Wir praktizieren ein einheitliches Verfahren bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz. Die Anmeldung erfolgt papierlos über das Elternportal der Gemeinde Bannewitz (https://bannewitz.meinkitaplatz.de). Im Elternportal finden Sie auch detaillierte Informationen unter anderen zu den einzelnen Einrichtungen sowie der Höhe des Elternbeitrages. Durch die Kita – Auswahlkommission werden die Plätze quartalsweise nach dem Posteingang, dem Geschwisterbonus oder anderen sozialen Härtefällen vergeben. Eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist möglich, sobald das Kind geboren und einwohnermelderechtlich registriert ist. Sie haben die Möglichkeit bis zu drei Wunscheinrichtungen zu benennen. Das hat für Sie den Vorteil, dass auf eine der Alternativen zurückgegriffen werden kann, wenn die Betreuung in Ihrer ersten Wunscheinrichtung nicht möglich ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=