Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bautzen

Pflege 41 Pflegesachleistung Ist die Pflege durch Angehörige oder Freunde nicht oder nicht vollständig tragbar, kommen ambulante Pflegedienste in Betracht, die neben Pflegeleistungen oft auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote anbieten. Der ambulante Pflegedienst wird über die Pflegesachleistung finanziert. Zudem können Sie den Menü-Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt. Wenn eine ambulante Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können Pflegesachleistungen auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Tagespflege Ein weiteres Angebot der Pflegekassen ist die Tagespflege, die eine gute Alternative zum Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung darstellt. Durch die vielfältigen Angebote, wie gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten, bietet diese Leistung eine gute Abwechslung über den Tag, wobei man den Abend und die Nacht in gewohnter Umgebung verbringen kann. Diese Leistung lässt sich außerdem gut mit einer ambulanten Pflegeversorgung verbinden. Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können. Fällt eine private Pflegeperson aus Gründen wie Krankheit oder ähnlichem aus, kann die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen Ist eine ambulante Betreuung in der Häuslichkeit aufgrund von hoher Pflegebedürftigkeit, unpassender Häuslichkeit oder auch fehlender Alternativen nicht möglich, kommt die Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Betracht. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige, richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Verschiedene Beratungsangebote finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-bautzen.de/beratung-und-vorsorge.php © Robert Kneschke / AdobeStock

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