Älter werden im Landkreis Bayreuth

33 Die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung pflegebedürftig im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung sein. Es muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung, die an die Krankenversicherung gekoppelt ist, gestellt werden. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüfen Gutachter bei einem Hausbesuch. Sie beurteilen die vorhandenen Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf und legen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Voraussetzung ist, dass der Unterstützungsbedarf für länger als sechs Monate zu erwarten ist. Tipps für den Hausbesuch des Gutachters Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, wobei geholfen werden muss und wie viel Zeit diese Hilfen in Anspruch nehmen. Seien Sie als Pflegeperson bei der Begutachtung unbedingt anwesend, da manche Fragen sonst offenbleiben. Pflegegrade Es gibt 5 Grade der Pflegebedürftigkeit. In dem Begutachtungsverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in folgenden Bereichen geprüft: • Mobilität • kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Leistungen der Pflegeversicherung Entsprechend dem Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten für ambulante Pflege, teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege oder die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es werden Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt. Beides kann auch kombiniert werden. Pflegegeld Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist die häusliche Pflege durch eine geeignete Pflegeperson: In der Praxis pflegen Angehörige, ehrenamtlich Tätige und erwerbsmäßige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen, die darüber frei verfügen und es z. B. an die Pflegeperson weitergeben können. Geld und Finanzen © nmann77 - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=