Älter werden im Landkreis Bayreuth

36 Anträge können Sie auch im Internet stellen: I I www.schwerbehindertenantrag.bayern.de Befreiung vom Rundfunkbeitrag Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich mit dem Nachweis der betreffenden Behörde auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Markzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen bei Nachweis einen Drittelbeitrag. Taubblinde Menschen oder Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne von § 27e des Bundesversorgungsgesetzes können ganz von der Beitragspflicht befreit werden. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln WW0180 99955510* R R Mo.–Fr. 7.00–19.00 Uhr I I www.rundfunkbeitrag.de *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen Telefongebührenermäßigungen Für Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung erhalten, und blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90 bietet die Deutsche Telekom einen Sozialtarif in Form einer Gutschrift für Gesprächsverbindungen an. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie hier: Telekom Deutschland WWKundenservice (gebührenfrei) 0800 3301000 I I www.telekom.de Materielle Hilfen Wichtig: Sie können bei diesen Einrichtungen in der Regel nur mit einem entsprechenden Berechtigungsausweis einkaufen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können. Schlossberg-Laden der Pegnitzer Tafel e. V. Friedrich-Engelhardt-Str. 7, 91257 Pegnitz 5 50160 92527722 M Minfo@tafel-pegnitz.de I I www.pegnitzer-tafel.com Wohngeld Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Wohngeld wird jedoch nur auf Antrag in Form des Mietzuschusses (für Mieter und Heimbewohner) und in Form des Lastenzuschusses (für Eigentümer eigengenutzten Wohnraums) nach den Vorgaben des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet. Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung sind neben anderen sog. Transferleistungsempfängern vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 WoGG). Wohngeldanträge erhalten Sie nach telefonischer Rückfrage oder persönlicher Vorsprache im Landratsamt Bayreuth sowie im Internet unter I I www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/soziales/ wohngeld Wohngeldbehörde im Landratsamt Bayreuth Ansprechpartner: Buchstabe A – E C C Gaby Beck WW0921 728-217 M Mgaby.beck@lra-bt.bayern.de Buchstabe F – M C C Annette Weinert WW0921 728-205 M Mannette.weinert@lra-bt.bayern.de Buchstabe N – Z C C Patrizia Söllner WW0921728-222 M Mpatrizia.soellner@lra-bt.bayern.de Vergünstigungen in Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung Je nach Grad der Behinderung und gesundheitlichen Merkzeichen werden Ihnen mit einem Schwerbehindertenausweis Steuervergünstigungen, Parkgenehmigungen, eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und weitere Vergünstigungen gewährt. Informationen und Anträge: Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth WW0921 605-4411 I I www.zbfs.bayern.de

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