Älter werden im Landkreis Bayreuth

41 Testament und Erbvertrag Um sicherzugehen, dass Ihr Nachlass in die gewünschten Hände kommt, sollten Sie frühzeitig ein Testament aufsetzen. Darin können Sie die gesetzlichen Erbteile abändern oder andere, auch nicht verwandte Personen als Erben einsetzen. Verfassen Sie Ihr Testament nicht mithilfe eines Notars, sondern privat, so muss es von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden; es soll mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Der Erbe benötigt dann in aller Regel einen Erbschein. Ein notarielles Testament wird vor einem Notar erklärt und von diesem niedergeschrieben. Das ist eine kostenpflichtige Leistung, hat aber den Vorteil, dass Sie fachkundig beraten und über die Konsequenzen Ihrer Verfügung aufgeklärt werden. Das Testament wird in der Regel beim Amtsgericht oder bei einem Notar hinterlegt. Wenn Sie es dagegen zu Hause aufbewahren, sollten Sie sicherstellen, dass nach Ihrem Tod darauf zurückgegriffen werden kann. Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern verbindlich geschlossen. Er kann, im Gegensatz zum Testament, nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Ein Erbvertrag muss immer vor einem Notar geschlossen werden. Testamentsregister Wer ein Testament geschrieben hat, möchte natürlich, dass es im Todesfall auch gefunden wird. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland eingerichtet. Hier wird vermerkt, wo das Testament verwahrt ist und so sichergestellt, dass der letzte Wille auch berücksichtigt wird. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet: I I www.testamentsregister.de Bestattungsvorsorge Gerade wenn der Tod überraschend kommt, sind die Angehörigen häufig überfordert mit den zahlreichen Entscheidungen, die nun getroffen werden müssen. Eine Bestattungsverfügung bietet die Möglichkeit, alle Wünsche für eine Bestattung im Voraus festzulegen. Sie kann auch eine Bankvollmacht für den Bestattungspflichtigen enthalten. Auch innerhalb eines Vorsorgevertrags mit einem Beerdigungsinstitut können Sie all diese Dinge festlegen und auch die Finanzierung regeln. Denn seitdem das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurde, bleiben die Kosten für die Bestattung der eigenen Vorsorge überlassen. Wer seine Angehörigen damit nicht belasten möchte, der kann die entsprechenden Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wo sie zudem noch verzinst werden. Hilfe im Trauerfall © Getty Images/iStockphoto

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